Sonntag, 23. August 2015

Morgen tagt der Ortsbeirat Ahrensfelde

Herr Hilbert aus Eiche bemängelt, dass in den Sitzungsunterlagen zum TOP 13, jegliche Information zum Inhalt des Anliegens der Verwaltung fehlt und wendet sich an den Vorsitzenden Hackbarth:

Hallo Herr Hackbarth,
lese gerade die Tagesordnung zum OBR am Montag - auch die Sitzungsvorlagen.
Da fehlt bislang die Vorlage zum TOP 13, der da heisst: "Festlegungen zur Erhaltung/Pflege von Grünanlagen im öffentlichen Straßenland".
Offenbar geht es - von der Formulierung her - nicht um Beratungen oder Beschlüsse, sondern um die Verkündigung von schon feststehenden Maßnahmen, Bestimmungen etc.
Wie ich eben von Frau Haack erfuhr, haben Sie hinsichtlich des TOP 13 ein Alleinstellungsmerkmal, will heißen: nur Sie und kein anderer weiß bis dato, was sich unter TOP 13 verbirgt ?
Insoweit wäre ich Ihnen sehr verbunden, wenn Sie mich da diesbezüglich und zeitnah, auf jeden Fall vor Beginn der OBR-Sitzung, in Kenntnis setzen, entsprechend § 3 (2) der Hauptsatzung der Gemeinde Ahrensfelde.  
Dankeschön vorab
und
ein schönes Wochenende !
Klaus Hilbert

Die Antwort liegt wohl noch nicht vor!

Das Ortsbeiratsmitglied Dr. Pöltelt (Die Unabhängigen) reicht nachträglich einen Antrag zum TOP Grundstücksverkäufe ein:

Sehr geehrter Herr Hackbath,
hiermit beantrage ich die Behandlung des Antrages im Anhang zur Sitzung des Ortsbeirates am 24.08.2015.
Mit freundlichen Grüssen
H.Pöltelt

 
ANTRAG
an den Ortsbeirat Ahrensfelde
zur Sitzung am 24. August 2015, die TOP 09, 10, 11, 12 betreffend
Der Ortsbeirat möge beschliessen:


Die Grundstücksverkäufe Rudolf- Breitscheid- Str.6, Goethestr. 30, Ulmenalle 33 und Clara-Zetkin- Str.5a sollen unter Berücksichtigung der Prämissen erfolgen, die im Work-Shop zum Projekt „Ahrensfelde 2030+“ für maßvollen, geordneten Bevölkerungszuwachs formuliert wurden. Demzufolge ist die ausschließliche Bebauung mit Einfamilienhäusern nicht zielführend. Der demographischen Entwicklung in Ahrensfelde wird damit nicht Rechnung getragen.
Es sollen auch zweigeschossige Mehrfamilienhäuser möglich sein, in denen das Wohnen mehrerer Generationen möglich ist. Damit soll altersgerechtes Wohnen der Eigentümer ermöglicht werden. Grundsätzlich soll sich an die Städtebaulichen Vorgaben und Hinweise angelehnt werden, wie sie für den Bereich Kirschenalle/ B 158 gelten.

gez. Dr. Helmut Pöltelt
für Die Unabhängigen

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