Samstag, 29. November 2014

100 Mastschweine auf 1500m²

Der Mehrower Neubauer und Schweinehalter Rahlf hat vom Bauordnungsamt Eberswalde die Genehmigung (02.01.2014) 100 Mastschweine in Freilandhaltung auf 7500m² der Betriebsfläche Krummenseer Weg zu halten.
Nun setzt die Genehmigung voraus, dass andere Behörden u.a. auch die Gemeinde (deren Stellungnahme habe ich schon beschrieben) in Sachen Immissionsschutz, Naturschutz, Bodenschutz, Wasserschutz, dem Gebot der Rücksichtnahme und aus städtebaulicher Sicht dem Bauordnungsamt zuarbeiten, also Stellungnahmen zur aktuellen Gesetzeslage abgeben, um mögliche negative Folgen der Bewirtschaftung auf die Umwelt, den Bürger und die Ortsentwicklung anzuzeigen und auszuschließen.

Dazu wurde auch im Vorfeld der Genehmigung das Barnimer Bodenschutzamt, untere Wasserbehörde aufgefordert.

Im Genehmigungsbescheid des Bauordnungsamtes an Herrn Rahlf wird im Ergebnis der Stellungnahme der unteren Wasserbehörde (05.11.2013) als Auflage angeführt:
"Bei der Freilandtierhaltung  ist durch geeignete Maßnahmen  auszuschließen, dass Grund-und Oberflächenwasser beeinträchtigt wird. U.a. auch ein Oberflächenwasserabfluss in Richtung Lake-See verhindert wird."

Auf Anzeige von Mehrow 21 hat nun die untere Wasserbehörde am 02.09.2014, also 8 Monate nach der Genehmigung des Bauantrages durch das Bauordnungsamt die Betriebsfläche, insbesondere auch die von Herrn Rahlf praktizierte Freilandtierhaltung in Augenschein genommen.

Ergebnis: "Der Besatz mit 100 Schweinen auf beiden Flächengrößen stellt aus wasserrechtlicher Sicht den Tatbestand einer unzulässigen Gewässerbenutzung dar."

Was heißt, weder auf den im Genehmigungsbescheid vorgegebenen 7500m², noch auf der von Herrn Rahlf in Willkür tatsächlich bewirtschaften Fläche von 1500m² dürfen 100 Schweine stehen!

Dem Wasserhaushaltsgesetz nach, werden bei der Freilandtierhaltung des Herrn Rahlf auf 1500m² im hohen Maße nachteilige Veränderungen der Wasserbeschaffenheit herbeiführt,weil der Grenzwert von maximal 170kg Stickstoff (!!) pro Hektar und Jahr mit der Aufbringung von Dung von 100 Schweinen weit, weit überschritten wird.

Nach Düngeverordnung dürfte Herr Rahlf um der Gesetzeslage gerecht zu werden 2 Schweine auf 1500m² halten, um eine Grund- und Oberflächenwasserverunreinigung auszuschließen!

Genau das Gegenteil macht Herr Rahlf und realisiert damit seit mindestens dem Genehmigungsbescheid (ich meine auch vorher schon illegal) einen Straftatbestand, einen Gesetzesverstoß den das Bauordnungsamt mit dem Genehmigungsbescheid und die Gemeinde mit ihrer Einvernehmenserklärung zum Bauantrag ohne Zweifel begünstigt hat und noch billigt.


Donnerstag, 27. November 2014

Nun zur Rolle der Gemeindeverwaltung im Genehmigungsverfahren Bauantrag Schweinehaltung inmitten Mehrows

Hauptakteure  hier im gemeindlichen Verfahren sind bekanntlich der Bürgermeister als Verwaltungschef, die Fachbereichsleiterin Frau Schaaf und ihre  Mitarbeiterin im Bauamt Frau Wenzel und die ehemalige Ortsvorsteherin.

Bekannt dürfte dem Leser sein, dass der von der Firma Rahlf gestellte Bauantrag für die Schweinehaltung von der Kreisverwaltung im Januar 2014 entschieden worden ist. Allerdings unter Hinzuziehung der örtlichen Verwaltung.

Und wie sieht deren Beitrag aus?

Bekanntlich wird bei in der unteren Bauaufsichtsbehörde des Landkreises eingehenden Bauanträgen, die Gemeinde aufgefordert, dazu Stellung zu nehmen.
Im Juni 2013 ist die Aufforderung zur Stellungnahme  zum Bauantrag Rahlf mit den Bauantragsunterlagen in der Bauverwaltung der Gemeinde eingegangen. Bearbeiterin war Frau Wenzel. Im Juli erklärte diese dann in der Stellungnahme das gemeindliche Einvernehmen.

Doch wie sieht die Stellungnahme aus?

Die schriftliche Stellungnahme ist mit falschen und unterlassenen Angaben versehen.

Da wird trotz besseren Wissens die inmitten Mehrows liegende Bauantragsfläche zur Schweinehaltung Krummenseer Weg  plötzlich zur Fläche im Außenbereich gemacht!

Noch 2006 hat Frau Wenzel, die mit dem Wohnbebauungsplan für diese Fläche befasst war, aus städtebaulicher Sicht dem Innenbereich Mehrows zugeordnet.
Auch im Abwägungsverfahren (Mai 2013) zum FNP ist diese Fläche bei Frau Wenzel eine "innerörtliche Konversionsfläche", "ein städtebaulicher Missstand, für den ein B-Plan der Innenentwicklung erforderlich ist."
Frau Wenzel ist auch aus der Nutzungsuntersagung der Tierhaltung auf dem Grundstück Krummenseer Weg vom Januar 2013 bekannt, dass die untere Bauaufsichtbehörde die Fläche dem Innenbereich zuordnet ("Innenbereichsfläche mit anteiligem Außenbereich"-am Lake-See).

Trotz besseren Wissens unterlassen hat Frau Wenzel geforderte Angaben zu den besonderen Schutzgebieten, die die Tierhaltungsfläche im  Westen und Osten begrenzen. Das sind nach dem neuen Landschaftsplan und dem Bundes- und Brandenburger Naturschutzgesetz der Lake-See (Biotope 02100, 02122) und die Krummenseer Straße mit ihren Altbaumbeständen ( Biotop 07141). Bei Frau Wenzel scheint es den angrenzenden Lake-See nicht zu geben, denn auch die Frage, liegt das Grundstück in der Nähe eines öffentlichen Gewässers (bitte Entfernung in Meter angeben) bleibt unbeantwortet.

Juristisch könnte das Verhalten der Frau Wenzel womöglich der Begünstigung bzw. dem Straftatbestand der Strafvereitelung im Amt gleich kommen.

Die mir vom Bürgermeister verweigerte Akteneinsicht ist mir über Eberswalde  schließlich ermöglicht worden.

Meine Dienst- und Fachaufsichtsbeschwerde gegen Frau Wenzel wertet der Bürgermeister wie folgt:

"Da ich weder ein persönliches Fehlverhalten noch ein rechtswidriges Handeln feststellen konnte, ist ein dienstrechtliches Einschreiten gegen Frau Wenzel nicht angezeigt."
Und weiter:
"Die Stellungnahme der Gemeinde ist eine behördeninterne Erklärung, die nicht gesondert rechtlich angreifbar ist. Die Einvernehmenserteilung durch die Gemeinde bindet die Baugenehmigungsbehörde gerade nicht."

Ach nee! Also egal, ob wahrheitsgetreue, bewußt unterlassene oder wissentlich falsche behördeninterne Angaben, der Mitarbeiter ist  dienstrechtlich dem Bürgermeister nach, nicht angreifbar! Toll das zu wissen, Herr Bürgermeister, wir nehmen sie beim Wort, so womöglich jetzt die Reaktion seiner Mitarbeiter!
Wozu überhaupt eine gesetzlich geforderte Stellungnahme der Gemeinde, wenn die in keiner Weise
für die Genehmigungsbehörde bindend ist? Die Genehmigungsbehörde macht demnach sowieso was sie will! Was hat sich bloß der Gesetzgeber dabei gedacht?

Na ja, mal sehen, vielleicht sieht der Staatsanwalt die Rechtmäßigkeit der behördeninternen Stellungnahme der Gemeinde und deren Folgen anders als der Bürgermeister.

Später etwas zur Freiland-Schweinehaltung  auf 1500m² und  die wasserechtliche Stellungnahme durch die zuständige Behörde.




Mittwoch, 26. November 2014

Und wieder muss der Bürgermeister eine Schlappe eingestehen


Der Bürgermeister und die Bauverwaltung kennen die Einstellung und Befindlichkeit der Gemeindevertretung.
Keine Windräder im Gemeindegebiet unter 800m, besser noch unter 1000m und mehr Entfernung von Wohnanlagen.

Da hätte man doch erwarten können, dass die Bauverwaltung das vom Landesamt eingeforderte Einvernehmen ernster nimmt, prüft und bei der Sachlage ablehnt. Auch wenn es Bürger Schwanebecks trifft.

Nichts dergleichen! Erst jetzt, wo das Kind mit der Genehmigung der Anlage in den Brunnen gefallen ist, der Widerspruch!

Tolle Leistung! Nicht die erste Fehlleistung der Bauverwaltung.

Auf eine "andersartige Leistung" des Bürgermeisters und der Bauverwaltung im Zusammenhang mit dem gemeindlichen Einvernehmen zum Bauantrag Schweinehaltung inmitten Mehrows, komme ich in Kürze.

Sonntag, 23. November 2014

Hier ist Denken angebracht !

Der Bürgermeister beantragt für den Blumberger Fußballplatz 175.000€ Planungskosten für eine Erweiterung. Die Sportlehrer der Grundschule wären auf ihn zugekommen. Eine Erweiterung des Fußballplatzes Blumberg um u.a. 4 Laufbahnen würden die Bedingungen für den Sportunterricht der Grundschüler verbessern.
Man muss hier wissen, die Grundschule ist bestens mit einer neuen Turnhalle versehen, verfügt über Sportanlagen im Schulbereich und über Möglichkeiten im Nahbereich der Schule die Rahmenplanforderungen für den Sportunterricht einer Grundschule gut zu erfüllen.

Das wird in der Debatte um diesen Antrag vom Gemeindevertreter Joachim (FWG), der selbst Sportlehrer ist, bestätigt. 
Der Sportplatz Blumberg ist 800m von der Schule entfernt. Zulässig ist nach Brandenburger Vorschrift für Grundschulkinder maximal eine Wegebeziehung zur Sportausübung/Sportanlage von 10 Minuten! Also wozu die Fußballplatzerweiterung?

Was könnte also wirklich hinter dem Haushaltsantrag 2015 stecken?

Womöglich beabsichtigt der Bürgermeister mit dieser Investition dem privaten Gymnasium für dessen zukünftigen Sportunterricht mit Steuergeldern unter die Arme zu greifen. Wie er es schon mit den 25.000€ Fahrtkosten für 16 Schüler nach Grünheide getan hat. Jetzt allerdings in anderen Dimensionen. 175.000€ allein für die Planung. Da kann man sich ausrechnen, was für die Realisierung noch hinzu kommt!
Man muss wissen, der Erbbaurechtsvertrag mit der Privatschule schließt nur die Fläche für den eigentlichen Schulkörper ein. Von den Sportanlagen und dem konkreten Standort für die notwendige Turnhalle, wie sie das Gymnasium braucht, ist da keine Rede. Mit der Eröffnung des Schulbeginns 2015 verfügt das Gymnasium weder über eine eigene Turnhalle, noch über eigene Sportanlagen.

Für mich wäre das Vorhaben eine verdeckte "Subvention"! Für andere Gemeindevertreter offensichtlich nicht, denn dem Antrag wurde mit 13 zu 7 Stimmen zugestimmt.

Für mich ist das die Folge einer falschen, mit "heißer Nadel" gestrickten Schulstandortplanung!


Donnerstag, 20. November 2014

Mein Antrag auf Beleuchtung der Mehrower Straße Am Dorfteich

Der Antrag löste eine interessante Debatte aus!

In der Bürgerfragestunde meldete sich der Mehrower Bürger und Anlieger der Straße Herr Wandke zu Wort. Er sei informiert worden (offensichtlich vom Ortsvorsteher und offensichtlich auch angeregt zur GV zu kommen), dass auf Antrag von Dr. Unger 2015 vorgesehen ist, die Straße Am Dorfteich mit einer Straßenbeleuchtung zu versehen.
Er sei nicht dafür. Beleuchtung würde die Einbruchsgefahr nicht mindern (Anmerkung: Hier ist die Polizei aber ganz anderer Meinung!) und wir hätten in Mehrow jetzt mit dem Dorfteich ein Ökosystem, dass mit der Beleuchtung Schaden nehmen könnte, war seine Argumentation, wenn ich sie richtig verstanden habe.

Der Ortsvorsteher ergänzte anschließend in der Aussprache zum Antrag, dass er im Gegensatz zu Dr. Unger, die Anlieger zum Vorhaben informiert und befragt hat und unterschiedliche Meinungen zum Vorhaben vernehmen konnte. Seine Meinung zum Vorhaben Beleuchtung gab er nicht zum Besten.

Mir lag jetzt daran, nochmals meine Beweggründe für den Antrag zu erläutern! Im Kern geht es um eine weitere Aufwertung (bisher neu Dorfteich und Festplatz ) der Ortsmitte und das Aufgreifen eines bis heute nicht realisierten Beschlusses der Gemeindevertretung.
Es ist nicht zeitgemäß eine öffentliche Straße inmitten Mehrows und an den neuen auch unbeleuchteten Festplatz und Dorfteich angrenzend, ohne Beleuchtung weiterhin den Mehrower Bürgern zuzumuten.
Das Begehren auf eine Beleuchtung ist nicht neu! Schon 2009 hat die Verwaltung willens der Errichtung der Beleuchtung einen Kostenvoranschlag eingeholt (24.000€). Als Investition hat die damalige Ortsvorsteherin dies auch 2010 für den Haushalt 2011 angemeldet. 2010 ist die Investition dann auch auf einstimmige Empfehlung des Bauausschusses von der GV beschlossen worden. Ich gehe davon aus, dass die Ortsvorsteherin die Anlieger konsultiert hat.
Weshalb die Realisierung ausgeblieben ist, entzieht sich meiner Kenntnis.

Nun hat ein Anlieger berichtet, wie die Bürgerinformation und -befragung durch den Ortsvorsteher aussah. In etwa so: Der Unger will eine Beleuchtung unserer Straße. Da kommen auf jeden Anwohner Kosten in Höhe von etwa 4000€ zu. Ich als Anlieger bin dagegen.

In der Sitzung streitet der Ortsvorsteher ab, über Kosten gesprochen zu haben. Der Anlieger Herr Wandke darauf angesprochen, schweigt.

Ganz offensichtlich wird hier vom Ortsvorsteher wider besseren Wissens um Kosten ( die Verwaltung spricht nur von einer Erneuerung der Straßenbeleuchtung) Abschreckungspotenzial aufgebaut, um seine politische Zielstellung der Ablehnung von Anträgen der Unabhängigen auch zu Mehrow zu erreichen! Siehe auch den Antrag zum Lehrpfad Lake-See.

Damit schadet der Ortsvorsteher Wollermann Mehrow!

Ergebnis der Debatte um den Antrag. Jetzt werden beide Investitionsvorhaben (Planung Gehweg Krummenseer Weg mit Straßenbeleuchtung und Straßenbeleuchtung Am Dorfteich) auf 2016 verschoben. Zu den Vorhaben sind durch den Ortsvorsteher Anliegerbefragungen zu organisieren.

Weitere Info: Der Dorfteich wird um 50.000€ teurer. Jetzt muss der Ablauf erneuert werden!


Mittwoch, 19. November 2014

Weiter aus der GV-Sitzung am 17.11.2014

Die Sperrung soll etwa 15000€ kosten.
Wie sie genau aussehen soll, wird erneut im Bauausschuss beraten.

Dienstag, 18. November 2014

GV-Sitzung 17.11.2014 - Antworten zu meinen Anfragen


Anmerkung:

Ist diese bisher schon getätigte und noch geplante Investition bei der Vernachlässigung der sozialen Infrastruktur in der Gemeinde dem
Steuerzahler gegenüber vertretbar?








Anmerkung:

Viel Text und konkret ist bisher für die "Reiseregion Lenne-Park" nichts passiert.  Da darf man gespannt sein, wie sich die Gemeinde in die Aktivitäten des Barnimer Landes noch einbringen wird?










Anmerkung:

Eine Fehlplanung durch die die Verwaltung. Fördermittel sind der Gemeinde entgangen und  Steuern sind verschwendet worden.

Der Blogger


Montag, 17. November 2014

Licht aus!

Tolle Sache, die Kinder werden mit Sicherheit "Energiefresser" aufspühren. So wie mir eine Lehrerin aus Berlin berichtete, war das Projekt dort an ihrer Grundschule ein voller Erfolg.

Samstag, 15. November 2014

Unabhängige lehnen Konsensliste ab

MOZ




Ich meine die Reaktion der Bernauer Fraktion der Unabhängigen ist angebracht.
Anträge zu Sachthemen meine ich, sind grundsätzlich für die Debatte frei zu geben.
Das ist die Gemeindevertretung der Öffentlichkeit im Sinne von Information, Transparenz und Meinungsfreiheit schuldig.
Nicht zuletzt wird die von den Bernauer Bündnisgrünen/Piraten vorgeschlagene Konsenspolitik der Hintertürpolitik und Kungelei Vorschub leisten.
Zu hoffen ist, dass sich die Unabhängigen mit ihrer Ablehnung in der Stadtverordnetenversammlung auch durchsetzen!