Samstag, 27. Juli 2013

Die zurzeit hektischen Aktivitäten des Bürgermeisters können nicht über die Konzeptlosigkeit in der Schulpolitik hinwegtäuschen


Im letzten Amtsblatt verkündet der Bürgermeister: “ Nunmehr gibt es ein Angebot eines privaten Trägers, in unserer Gemeinde eine weiterführende Schule zu errichten. Derzeit wird in der Gemeindevertretung über die Standortfrage dieser neuen Schule diskutiert. Der private Träger hat zwei Standorte in die engere Wahl gezogen. Zum einen wird das Schlossgelände in Blumberg  genannt und zum anderen Ahrensfelde-Ulmenallee/Lindenberger Straße vor dem Ostfriedhof. Im August wird es dazu in der Gemeindevertretung eine Entscheidung geben.“

Weshalb auf einmal diese Eile?

Die Gemeinde kam  unter Druck, weil nun Berlin wieder einmal die Aufnahme unserer Schulkinder ablehnt. Hinzu kommt, dass auch die Landkreisschulplanung dem nun in größte Schwierigkeiten geratenen Bürgermeister eine Abfuhr erteilte, für einen jetzt im Schnellschuss angedachten  4Mio € eigenfinanzierten staatlichen Schulstandort. 
Ganz zu schweigen davon, dass man zu dem Zeitpunkt nicht einmal Vorstellungen von einem Standort im Zusammenhang mit der laufenden Flächennutzungsplanung hatte.

Aus dem Dilemma hofft der Bürgermeister nun rauszukommen, über einen privaten Schulträger. Und dieser bot sich dann auch mit einem Konzept an, das den „Vorstellungen von moderner, weiterführender Schule“ der Gemeindevertretung  entsprach (Mehrow 21 hat darüber berichtet).

Nun gedachte die Gemeindevertretung dem privaten Schulträger das Schulgebäude samt Außenanlagen zu errichten. Aber es soll anders kommen, denn der private Betreiber beabsichtigt  bei entsprechendem Entgegenkommen der Gemeinde in der Grundstücksfrage, die Schule selbst zu errichten.  Es wird noch verhandelt!

Allerdings hat der sich anbietende private Schulträger der Gemeinde signalisiert, das Vorhaben bei Verzug vorgegebener Zeitplanung auch in Sachsen realisieren zu können und damit zusätzlichen Druck aufgebaut.

Soweit, so gut. 
Nun vergisst der Bürgermeister nicht, bei jeder Gelegenheit zu betonen, dass es sich hier mit der privaten Schule um ein großzügiges Ergänzungsangebot der Gemeinde handelt. Falsch meine ich! Es ist seit Jahren dringend geboten, sich in dieser Schulfrage unabhängig von Berlin und dem immerzu  „Nein“ sagenden Landkreis zu machen. Nur ist es eben bei Gesprächen und Worthülsen geblieben. Das was heute richtigerweise, aber leider unter Zeitdruck und unter Ausschluss der Bevölkerung passiert, hätte bei einer weitsichtigen Schulpolitik schon vor Jahren passieren müssen. An Geld kann es nicht gemangelt haben.
Ich erinnere daran, dass die Gemeinde inzwischen über eine Rücklage von auf Banken schlummernden nahezu 18 Millionen € verfügt!

Teil 2 folgt in Kürze!

Mittwoch, 24. Juli 2013

Was interessiert mich mein Geschwätz von gestern!


Der Bürgermeister im Amtsblatt Oktober 2006!

"An dieser Stelle möchte ich Ihnen auch einmal einen Überblick
geben, wie unsere Ortsteile insgesamt mit gemeindeeigenen
Veranstaltungsräumen und Sälen ausgestattet sind.

Es gibt immer wieder Diskussionen darüber, wer diese
Räume für Veranstaltungen nutzen darf.

Grundsätzlich nur die Gemeinde, die bestehenden Vereine und Bürgerinnen und
Bürger für ihre ehrenamtliche und gemeinnützige Tätigkeit in
der Gemeinde.

Dieses Angebot gilt natürlich ortsteilübergreifend und soll auch jegliche privaten Initiativen fördern, die vor allem kulturelle Veranstaltungen anbieten.

Einzige Einschränkung dabei: Die Veranstaltungen dürfen nicht auf die Erzielung von
Gewinn ausgerichtet sein.
Eine gewerbliche Vermietung, z. B. für Familienfeiern oder
sonstige rein private Veranstaltungen, ist nicht möglich, da die
Gemeinde damit in Konkurrenz zum ansässigen Gaststättengewerbe
treten würde.

Ich bitte Sie dafür um Ihr Verständnis, weil ich immer wieder Anfragen in diese Richtung bekomme
und es manchmal heftigen Streit in den Ortsteilen darüber gibt.“ 

Demnächst folgt ein Rückblick auf die Schulentwicklungsplanung der Gemeinde im Zusammenhang mit der jetzt anstehenden Standortwahl für die Privatschule!

Samstag, 20. Juli 2013

Replik auf die Winterdienstvergabe 2012/13


Soweit man dem Amtsblatt entnehmen konnte, wird wohl nicht die Option der Verlängerung mit dem Winterdienstleister 2012/13 (Firma Rahlf) realisiert, wie es durch den  Vertrag möglich gewesen wäre. Es ist eine neue Ausschreibung erfolgt.

Das liegt sicher daran, dass das letzte Ausschreibungsverfahren mehr als fragwürdig und nicht öffentlich durchgepeitscht wurde. Mehrow 21 hat im Blog mehrmals darüber berichtet!

Nun ist der Winterdienst nicht ohne Kritik abgeschlossen. Mehrow 21 hat nachgefragt, welche Kosten nun tatsächlich entstanden sind und ob geprüft worden ist, ob die Firma Rahlf, wie im Vertrag vereinbart, die am Winterdienst beteiligten Mitarbeiter , nach Brandenburger Vergabegesetz auch bezahlt hat.

Letztere Fragestellung wurde durch den Bürgermeister bejaht, ohne nähere Angaben. Hier wäre im Sinne von notwendiger Konkretisierung nachzufragen. 

Kosten sind der Gemeinde nach Aussage des Bürgermeisters tatsächlich in Höhe von 357.000€ entstanden. Wobei er einräumt, dass eigentlich im Haushalt dafür nur 250.000€ eingeplant waren! Hier wäre nachzufragen, wie wird  der Nachschlag von 100.007€ begründet und aus welchem Topf kommt das zusätzliche Geld?

Zur Erinnerung: In der Sitzungsvorlage für die Gemeindevertretung zur Festlegung der Modalitäten für die Winterdienstausschreibung wird von einem Kostenaufwand für den Winterdienst von 95.000€ ausgegangen. Eine entsprechende Summe war in den Haushalt eingestellt worden.

Auf dieser Grundlage erfolgte die Ausschreibung und plötzlich wurde in nichtöffentlicher Sitzung der Gemeindevertretung (bei der Bieterauswahl) der Haushaltsansatz um 145.000€ auf 250.000€ erhöht.
Nun der weitere Nachschlag um 100.007€.

Mehrow 21 meint, der Vorgang ist ein Fall für den Landesrechnungshof und bleibt in der Sache am Ball.

Donnerstag, 18. Juli 2013

Spätestens bei den zukünftigen Bebauungsplänen greift die Novelle des Baugesetzbuches

Warum dann dieser unsinnige Mehrwert an Bauflächen in FNP-Entwurf? Da sind rechtliche Auseinandersetzungen vorprogrammiert!


Mit der Novelle des Baugesetzbuches werden weitere Maßnahmen zur Verringerung der Flächeninanspruchnahme 
umgesetzt. Das Gesetz sieht vor, dass bei der Aufstellung von Flächennutzungsplänen und Bebauungsplänen geprüft werden muss, ob die Umwandlung land- und forstwirtschaftlich genutzter Flächen notwendig ist. Dabei müssen vorhandene Potenziale der Innenentwicklung, darunter zum Beispiel Brachflächen, Gebäude-Leerstand, Baulücken und anderen Nachverdichtungsmöglichkeiten, miteingezogen werden. Auf diese Weise werden die Gemeinden verpflichtet, alle Möglichkeiten der Innenentwicklung zu prüfen, bevor wertvolle Landwirtschafts- oder Forstflächen neu in Anspruch genommen werden.
 
Man darf gespannt sein, wie die Gemeinde jetzt darauf reagiert?

Mehrow 21 wiederholt: Die Gemeinde hat einen Eigenbedarf an Wohnsiedlungsfläche von 12,6ha, im Innenbereich sogar ein Potential von 21ha. Neu ausgewiesen ist im FNP-Entwurf eine Wohnsiedlungsfläche von fast 40ha, also das Dreifache des Bedarfs. Und das bei einer Bevölkerungsstagnation bzw. sogar einem Rückgang und einer Bevölkerungspyramide, die auf dem Kopf steht. Das Verantwortungslose ist der Zugriff auf landwirtschaftliche und naturnahe Flächen im Außenbereich beispielsweise in Eiche, Lindenberg und Mehrow.

Ist das, was hier in Ahrensfelde geplant ist, mit dem Baugesetzbuch vereinbar? Mehrow 21 sagt zum wiederholten Male nein und fordert die dringende Überarbeitung!

Wir haben übrigens die 42.000 Seietenaufrufe überschritten! Liebe Leser, werben Sie weiter so fleißig für unseren Blog!

Montag, 15. Juli 2013

Wohngebäude in der Gemeinde Ahrensfelde

Die Entwicklung steht im krassen Widerspruch zur Größe der Bauflächenausweisung im FNP-Entwurf!!

Die Gemeinde hat insgesamt 12.656 Einwohner und 4625 Wohngebäude!

Wann sind die Wohngebäude errichtet worden (stat. Auszug)?

1991 – 1995=              468



1996 – 2000 =         1432 (Maximum)
2001 – 2004 =           800
2005 -  2008 =           418
2009 und später =      114

Erkennbar ein drastischer Rückgang, ein drastischer Rückgang auch des Bedarfs! 
Ist diese Tatsache im FNP-Entwurf berücksichtigt? Nein! Das Gegenteil ist der Fall!
Die Gemeinde hat nach Verordnung Landesentwicklungsplan B-B in den nächsten 10 bis 15 Jahren einen Eigenbedarf an Wohnbausiedlungsfläche von 12,6 ha, der problemlos in den Innenbereichen der Ortsteile abgedeckt werden kann. 

Ausgewiesen ist im FNP-Entwurf aber eine gewollte Vergrößerung der vorhandenen Wohnbausiedlungsfläche um mehr als das Dreifache (fast 40ha) des Eigenbedarfs. Der reinste Wahnsinn! Und noch dazu vergreift man sich an Ackerflächen in Lindenberg und Eiche und naturnahen Biotopen in Eiche und Mehrow in den Außenbereichen. Es ist beispielsweise der reine Hohn und eine Willkür ohne gleichen, noch die Option von 0,4ha  im Außenbereich Mehrows zu bemühen. 

Geht die Gemeinde mit diesem FNP-Entwurf  nun mit der Natur respektvoll und nachhaltig um? Der Schutz der Natur geht uns alle an, insbesondere auch den politischen Verantwortungsträgern in der Gemeindevertretung! Dazu gehört auch der Bürgermeister, der wohl bewusst in der Gemeindevertretersitzung in seiner Anmerkung zum Zensus die Wohngebäudeentwicklung außen vor gelassen hat!

Sonntag, 14. Juli 2013

Kein Sommerloch im Disput um den FNP-Entwurf

Nochmals unsere Kritikpunkte!!

1. Fehlende Nachhaltigkeit

Der Entwurf vorliegende Entwurf ist in Sachen Nachhaltigkeit nicht zeitgemäß. Der Eigenbedarf an Wohnsiedlungsfläche wird eklatant überbewertet und der Entwurf ist durch Privatinteressen instrumentalisiert.

Täglich werden in Deutschland 90ha Fläche für Wohnbebauung und Verkehrsinfrastruktur  in Anspruch genommen. Im Sinne der Nachhaltigkeit und des Bodenschutzes verfolgt die Bundesregierung das Ziel, die bisher ungebremste Flächeninanspruchnahme bis 2020 auf 30ha zu reduzieren. Dazu wurde eine Novellierung des Baugesetzbuches auf den Weg gebracht.

Der vom Bundeskabinett beschlossene Gesetzentwurf liegt seit 2012 vor. Ausdrücklich wird hier die Vorrangigkeit der Innenentwicklung als Ziel für die Siedlungsentwicklung festgeschrieben. Innenentwicklung vor Außenentwicklung ist das Gebot für eine nachhaltige Entwicklung. Dem Gesetz folgend, gehört dazu die dringend vorgeschriebene Erfassung der Innenbereichspotentiale über Lücken- und Brachflächenkataster.

Jede Inanspruchnahme von Natur für Bauzwecke bedarf jetzt einer besonderen Begründung. Für die Kommunen bedeutet das, bei der Aufstellung von  Flächennutzungsplänen das Gebot der Nachhaltigkeit von Anfang an zu berücksichtigen. Dazu gehört zwingend,  Begehrlichkeiten abzuwenden, die sich auf die Bebauung von Freiflächen außerhalb des Gestaltungsraumes richten.

Der vorliegende FNP-Entwurf wird dem in keiner Weise  gerecht. Er ist rückwärts gewandt und konterkariert die Zielstellung der Novellierung des Baugesetzbuches auf eine gebremste Flächeninanspruchnahme völlig.

Es wurden in der Planungsphase den Entscheidungsträgern, also den Gemeindevertretern, die ausreichend  vorhandenen Innenbereichspotentiale für eine Wohnsiedlungsbebauung leider nicht über ein Lücken-und Brachflächenkataster aufgezeigt. Zudem werden ohne erkennbaren Bedarf  weitere an Wohnflächen im Außenbereich ausgewiesen, was einer nachhaltigen Siedlungsentwicklung widerspricht.

Genau aus diesem Grunde lehnt Mehrow 21die Siedlungsflächen E1 (5ha Ackerfläche in Hoheneiche), das Siedlungsgebiet M3 ( 0,4ha strauch- und baumbewachsenen, grundwassergefährdeten und von der  Zauneidechse (steht unter Naturschutz) besiedelten Naturareals) in Mehrow  sowie das Siedlungsgebiet E3 in Eiche Süd (0,5ha Grünland/Feuchtbiotop) ab.

2.  Kein Bedarf an Siedlungsflächen besonders im Außenbereich

Der FNP-Entwurf stützt sich nicht zeitgemäß  einseitig nur auf die Landesentwicklungsplanung Berlin-Brandenburg aus dem Jahre 2009. Weshalb? Gezielt deshalb, weil die Landesentwicklungsplanung  zwar auch ins Zentrum der Bauleitplanung (FNP) die Innenentwicklung von Siedlungen stellt, jedoch das Türchen für eine Entwicklungsoption im Außenbereich auflässt.

Genau das passt in die von Privatinteressen instrumentalisierte Zielvorstellung der Verwaltung, beispielsweise die Außenbereichsfläche M3 in Mehrow als Baufläche unterzubringen. Allerdings legt der LEP B-B auch fest, dass die Nutzung der Entwicklungsoption von 0,5ha pro 1000EW im Außenbereich nur dann in Anspruch genommen werden darf, wenn der Eigenbedarf der Gemeinde im Rahmen der vorrangig zu betreibenden Innenentwicklung nicht abgedeckt werden kann!

Nun wie sieht es mit dem Eigenbedarf in der Gemeinde Ahrensfelde  bis 2030 aus? Prognostiziert wird vom Amt für Statistik eine Stagnation in der Bevölkerungsentwicklung um die 13 000EW, sogar mit leichtem Bevölkerungsrückgang. Dem LEP B-B folgend, ergibt sich nun rechnerisch für die Gemeinde Ahrensfelde  für den FNP-Planungszeitraum ein Eigenbedarf von etwa 13ha Wohnsiedlungsfläche (1ha pro 1000EW).

Im vorliegenden FNP-Entwurf  wird aber das Dreifache (fast 40ha) an Wohnsiedlungsfläche ausgewiesen. Der prognostizierten Bevölkerungszahl nach, hätte nach LEP B-B Ahrensfelde einen Eigenbedarf  von 5,5ha, Eiche einen Eigenbedarf von 2,0ha, Lindenberg einen Eigenbedarf von 2,5ha, Blumberg  einen Eigenbedarf von 2,5ha und Mehrow einen Eigenbedarf von 0,5ha.

 Tatsächlich sieht der Entwurf für die Ortsteile ein Mehrfaches an Wohnsiedlungsfläche vor!

Und zwar für Ahrensfelde 17,7ha, Eiche 5,5ha, Lindenberg 6,7 ha, Blumberg 7,4ha und Mehrow 3,1ha. Mehrows Eigenbedarf wird beispielsweise um das Sechsfache überhöht! Was soll da die von der Bauverwaltung gezogene Option von 0,4ha naturnahe Fläche (M3) im Außenbereich, wenn allein im Innenbereich Mehrows 2,7ha Wohnsiedlungsfläche ausgewiesen sind?

Das ist bar jeder Vernunft, nicht objektiv begründbar  und Nachdenkenden nicht vermittelbar!
Ähnlich ist die Situation in Eiche (gehört zum Gestaltungsraum Siedlung). Hier wird das Innenbereichspotential völlig ausgespart (beispielsweise Brache östlich hinter der Kirche) und im Außenbereich (Randbereich der Siedlung) völlig unnötig auf Ackerland-5,0ha und  Grünland/Feuchtbiotop – 0,5ha zugegriffen.

Auch das ist bar jeder Vernunft, nicht objektiv begründbar und Nachdenkenden vermittelbar!

Nochmals, diese Planung des FNP verstößt eklatant gegen die Vorgaben des LEP B-B mit einer weit über den realen Eigenbedarf hinausgehenden Wohnsiedlungsflächenausweisung, ignoriert zu großen Teilen das Innenbereichspotential und zieht ungerechtfertigt die Entwicklungsoption im Außenbereich, obwohl der Eigenbedarf der Gemeinde im Rahmen der vorrangig zu betreibenden Innenentwicklung hätte locker abgedeckt werden können.

Man stelle sich vor: Diese Wohnsiedlungsausweisung  im FNP-Entwurf von etwa 40ha schafft das unsinnige Potential eines Bevölkerungswachstums um das Dreifache im Planungszeitraum 10 bis 15 Jahre! Noch angemerkt sei, dass im Brandenburger „Zentralen Ortssystem“ nicht die Gemeinde Ahrensfelde, sondern das Mittelzentrum Bernau ist, hier nach LEP B-B also die räumliche Schwerpunktsetzung  in der Siedlungsentwicklung zu erfolgen hat.

3. Der FNP-Entwurf ist von Privatinteressen instrumentalisiert

Die völlig überflüssige Bauflächenausweisung M3 in Mehrow ist das Produkt einer „Hinterzimmer-Übereinkunft“ des Eigentümers dieser Fläche mit der Ortsvorsteherin, dem Bürgermeister und der an der Planung mitwirkenden Bauverwaltung.

Wie kam es dazu? Zunächst ist eine Bauvoranfrage des Eigentümers für dieses noch im Dorferneuerungsplan als naturnahe Parkanlage vorgesehene Areal im Außenbereich Mehrows von der Unteren Bauaufsichtsbehörde in Eberswalde negativ beschieden worden.

Da die Aussicht, die Fläche nun im FNP als Baufläche auszuweisen der „Hinterzimmerpolitik“ nicht rosig erschien, weil schwer nach Aussage der beauftragten Planerin begründbar, hat man versucht im laufenden Planungsvorgang FNP über einen Beschlussantrag auf Einleitung eines Bebauungsplanverfahrens  im Januar 2011 die Gemeindevertretung mit ins Boot zu nehmen.  Das ist auf Druck von und Aufklärung durch die  außerparlamentarische  Opposition gescheitert.

Und da die „Hinterzimmer-Übereinkunft“ nicht scheitern durfte, hat man den LEP B-B so für die politischen Entscheidungsträger  interpretiert, als würde die mögliche Siedlungsoption im LEP B-B die Bauflächenausweisung M3 rechtfertigen.

Mehrow 21 hält das für einen Skandal und fordert  dieses Naturareal zu erhalten und möglichst wie im Dorferneuerungsplan  vorgesehen, zu gestalten.

Unabhängig zu der heutigen Stellungnahme zum FNP-Entwurf steht Mehrow 21 nach wie vor zur Stellungnahme vom 15.06.2012 zum Vorentwurf. Leider wurde dieser am 15.10.2012 pauschal und ohne inhaltliche Gegenargumente mehrheitlich abgewiesen.

Es ist inzwischen einige Zeit vergangen, Zeit auch im Planungsverfahren zum FNP-Entwurf. Einige Entscheidungsträger haben diese offensichtlich genutzt, um tiefer in die Materie einzudringen. Das hat der Beschluss zur Offenlegung des FNP-Entwurfs gezeigt. Die Zahl derer, die den Entwurf inzwischen kritischer betrachten ist gestiegen.

Mehrow 21 bittet die Gemeindevertreter nochmals eindringlich diesen FNP-Entwurf auf den realen Eigenbedarf unter alleiniger Nutzung der Innenbereichspotentiale, mit Ausrichtung auf die Nachhaltigkeit und ausschließlich für das Gemeinwohl überarbeiten zu lassen.

Freitag, 12. Juli 2013

Mehrow 21: Mitarbeit und Mitgliedschaft



Da Leser aus den Ortsteilen Ahrensfelde, Eiche, Lindenberg und Blumberg bezüglich Mitarbeit und Mitgliedschaft  wiederholt nachgefragt haben, hier das Formular eines Aufnahmeantrages. Die Mitgliedschaft ist kostenlos. Über die Aufnahme entscheidet der Vorstand. Die Satzung wird per mail zugestellt. Mitarbeit ist natürlich auch ohne Mitgliedschaft möglich!
Unsere zentralen Satzungsziele: Nachhaltigkeit im Umgang mit der Natur und Transparenz in kommunalen Angelegenheiten!

               
                                              AUFNAHMEANTRAG

Hiermit beantrage ich die Mitgliedschaft im Verein Mehrow 21 e.V. :

Name (Nachname, Vorname):                 .............................................................................................

Geburtsdatum:                                                         .............................................................................................

Anschrift (PLZ, Ort, Straße, Nr.):                            .............................................................................................
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Telefon (Festnetz, mobil):                        .............................................................................................

E-Mail:                                                          .............................................................................................

Ich habe Kenntnis von der Satzung genommen und erkenne diese an. Der Verein ist gemeinnützig und verzichtet bisher auf Beiträge. Die Mitgliedschaft ist bis zum Erlass einer Beitragsordnung, die von den Mitgliedern beschlossen werden muss, kostenlos. Bei einem Beschluss einer Beitragsordnung besteht für jedes Mitglied ein sofortiges Kündigungsrecht.

Ort, Datum, Unterschrift:                         ............................................................................................

Bei Minderjährigen: Ich stimme dem Antrag meines Kindes zu.

Ort, Datum, Unterschrift:                         ...........................................................................................