Mehrow 21 e.V. setzt sich für eine nachhaltige Dorfentwicklung, mehr Basisdemokratie und mehr Transparenz bei kommunalen Entscheidungen ein.
Mittwoch, 31. August 2011
Bürgermeister ignoriert dringend notwendigen Geh-und Radweg an der Verbindungsstrasse Mehrow-Ahrensfelde
Gut so, denn seine Informationen tragen durchaus zum „gläsernen“ Rathaus bei.
Nun zu den Infos im August- Amtsblatt, speziell zu seinen Ausführungen zur Verkehrssicherheit auf der Verbindungsstrasse/Landesstrasse zwischen Ahrensfelde und Mehrow.
Zunächst sei festgestellt, dass nicht nur die Bürgerinitiative Eiche hier tätig geworden ist, sondern auch die Bürgerinitiative Mehrow21! Das sollte dem „ Einer für Alle“ Bürgermeister doch aufgefallen sein! Wenn nicht, nachlesen im Blog und in den Mehrow21-Anträgen an die Gemeindevertretung(Bauausschuss).
Wir werden sehen, wie der Landesbetrieb Straßenwesen mit dem verständlichen Wunsch der Bürgerinitiative Eiche nach „Fußgängermittelinseln an Strassenquerungsstellen“ umgeht. Positiv ist hier die Unterstützung der Gemeinde zu bewerten!
Wenn nun die Landesstrassenbehörde feststellt, dass die von Mehrow21 geforderte Geschwindigkeit von 70 km/h außerhalb der Ortschaften angemessen ist (zwischen Hönow und Mehrow ist das geregelt), dann frage ich mich, weshalb da noch kein adäquates Verkehrszeichen angebracht worden ist?
Noch Anfang des Jahres hieß es zum Antrag von Mehrow21 im Ausschuss Bauen, mit der Geschwindigkeitsbegrenzung geht die Landesstrassenbehörde nicht mit!
Gut dieser Sinneswandel!
Ich hätte auch erwartet, dass der Bürgermeister zum dringend notwendigen strassenbegleitenden Geh- und Radweg was sagt! Hier ist die Gemeinde in der Schuld, Versäumtes (siehe Blog Barnim und Blog Mehrow21) nachzuholen!
Na ja, vielleicht äußert sich einer der Bürgermeisterkandidaten noch vor der Wahl im September dazu!
Achtung Ordnungswidrigkeit in Eiche!
Eichener Achtung!
Ihr habt eine Ordnungswidrigkeit begangen!
Bei meiner gestrigen Durchfahrt konnte ich an 2 Bäumen angetackerte Plakate sehen, die zum Sommerfest vor der Kirche einladen.
Sollte die Plakate die Ortsvorsteherin aus Mehrow sehen, ist womöglich mit einer Anzeige beim Ordnungsamt zu rechnen. Schlimmer noch, wenn der Bürgermeister Gehrke diese in Augenschein nimmt, dann gibt es eine dicke Strafanzeige bei der Staatsanwaltschaft in Frankfurt!
So geschehen in Mehrow!
Dienstag, 30. August 2011
Was der Bürgermeisterkanditat Gehrke für Mehrow will!
Zur Bürgermeisterwahl- Was Gehrke für Mehrow in den nächsten 8 Jahren will?
Versäumnisse nachholen, wie die Breitbandversorgung (DSL) und die immer wieder versprochene Sanierung des Dorfteiches.
Gut so! Konkreter Zeithorizont?
Die Verschönerung des Ortsbildes. Wer will das nicht?
Doch was konkret steht auf seiner Agenda?
Ich rate ihm beim Blog-Mehrow21 nachzulesen. Da wird zum Beispiel aufgezeigt, wie die unsägliche Parkerei auf den grünen Strassen-Randstreifen verhindert werden kann!
Sein Mitarbeiter im Ordnungsamt Herr Terne hat mir für die nächsten Tage dazu ein noch von der Obrigkeit abzunickendes Schreiben angekündigt.
Ich will hoffen, Herr Gehrke nickt das im Sinne seiner obigen Zielstellung ab und lässt seinem Wort Tat Nr.1 folgen!
Zur Verschönerung des Ortsbildes gehört insbesondere auch die Erhaltung/Sicherung/Schaffung eines „ grünen“ Orts.
Hier sind wir wieder beim Landschafts-, Flächennutzungs- und Grünordnungsplan.
Ich darf Herrn Gehrke daran erinnern, dass er im Zusammenhang mit dem Bebauungsbegehren Areal nördlich der Strasse An der Lake gegenüber Mehrow21 in seinem Büro bekundet hat für „ Grün“ zu sein!
Offensichtlich eine Sprechblase, denn für ein Angebot an die CDU-Spitze über den FNP-Entwurf und die Stellungnahme der Landesentwicklungsplanung mit Mehrow21 zu reden, steht er nicht zur Verfügung, wie uns von der CDU mitgeteilt wurde.
Wie lautet sein Wahlslogan gleich? Einer für Alle! Na toll!
Montag, 29. August 2011
Zum Umgang mit Grünordnungsplänen in der Gemeinde Ahrensfelde
Zurück zur Landschaftsplanung.
Wie schon festgestellt, lag der Gemeindevertretung Ahrensfelde ein verbindlicher Landschaftsplan (auch kein Entwurf) als wichtigste Grundlage vorsorgenden Handelns bei der Beschlussfassung zum Entwurf des Flächennutzungsplans nicht vor.
Trotzdem hat die Gemeindevertretung zugestimmt!!
Rechtlich bedenklich, würde ich meinen!
Wie wird nun mit den verbindlichen Grünordnungsplänen im Zusammenhang mit Bebauungsplänen umgegangen?
Ich meine ähnlich wie mit dem Landschaftsplan!
Ein Grünordnungsplan als verbindliche Grundlage vorsorgenden Handels bei der Erstellung von Bebauungsplänen, wie er als Satzung für Ortsteile beispielsweise gefordert wird, ist mir für Mehrow jedenfalls nicht bekannt!
Ich meine, auch hier hat die Gemeinde Nachholebedarf!
Bodenaufbereitungsfirma Rahlf hat Auflagen erhalten
zur "Kontrolle Pflanzmaßnahmen Bodenaufbereitung Rahlf in Mehrow".
"Der gegenwärtige Zustand insbes. bei der Feldhecke entlang des Bodenaufbereitungsgeländes ist nicht befriedigend."
"Der Firma Rahlf wurde aufgegeben, im Herbst des Jahres diese Feldhecke sachgerecht zu ergänzen."
"Ein Kontrolltermin wird es im Frühsommer 2012 unsererseits geben."
Soviel zum Ergebnis unseren kritischen Kommentars hier im Blog!
Sonntag, 28. August 2011
Bürgermeisterkanditat ignoriert Bürgerbegehren
Familie Krause hatte sich auch an die Leser im Barnim-Blog mit der Bitte um Unterstützung für die Wiedereinführung von Kita-Kursen (u.a. Englisch, Musik) gewandt.
Erfreulich die Reaktion des Bürgermeister-Kanditaten Gehrke, der sich dafür ausspricht, das Bürgerbegehren (Einwohnerantrag) organisatorisch und inhaltlich zu unterstützen.
Wir werden sehen, was dabei rum kommt!
Unverständlich das Abtauchen des Bürgermeister-Kandidaten der Freien Wähler Gemeinschaft.
Keine Reaktion, kein Zugehen auf die Bürger! Bedenklich für einen Kanditaten, der Bürgermeister werden will!
Montag, 15. August 2011
Die Bürgermeister-Kandidaten sind gefragt!
Letzte Woche hat der Wahlausschuss getagt und den Kandidaturvorschlag der CDU und der Freien Wählergemeinschaft bestätigt. Wir haben also für den Posten des Bürgermeisters für die Gemeinde Ahrensfelde zwei Bewerber.
Mich würde interessieren, welche Meinung die Kandidaten zum Antrag der Familie Krause ( Wiedereinführung von Kita-Kursen) und vieler Eltern haben!
Die Kandidatur des Bürgermeisters in Gefahr?
Schwer zu sagen. Gefallen haben die Inhalte mit Sicherheit nicht, so kurz vor der Wahl!
Wir werden sehen, wie sich die Sache weiter entwickelt!
Samstag, 13. August 2011
Freitag, 12. August 2011
Es geht kaum peinlicher Herr Bürgermeister und Frau Ortsvorsteherin
Ein paar Nägel brachten Strafanzeige
MOZ: Erst war es ein Ordnungswidrigkeitenverfahren, dann kam die Strafanzeige: Wegen einiger Nägel an zwei Bäumen sollte der Vorsitzende der Bürgerinitiative „Mehrow21“, Thomas Wüpper, vor Gericht. Die Staatsanwaltschaft stellte das Verfahren jedoch ein.
Die Anzeige hatte die Gemeinde Ahrensfelde vor einigen Monaten gestellt. Im Ortsteil Mehrow seien am 4. Januar an zwei Bäumen Plakate in der Größe A4 festgestellt worden, die mit Dachpappennägeln befestigt waren, heißt es in dem Schreiben an die Polizei. Dafür habe es keine Genehmigung gegeben. Als möglicher Verursacher komme Thomas Wüpper in Betracht, da er „der Absender der Internetseite ist“.
Der Mehrower, inzwischen Vorsitzender eines Vereins, der sich für eine nachhaltigere Dorfentwicklung und mehr Transparenz bei kommunalen Entscheidungen einsetzt, wies die Beschuldigung als „haltlos, völlig unverhältnismäßig und in hohem Maße fragwürdig“ zurück. Sein Rechtsanwalt Christoph Conrad beantragte daraufhin bei der Staatsanwaltschaft die Einstellung des Verfahrens. Sein Mandant habe mit der Sache nichts zu tun. Darüber hinaus sei es höchst zweifelhaft, ob das Anbringen eines Nagels in einem Baum überhaupt eine Sachbeschädigung darstellt, so Conrad. Als Motiv für die Anzeige vermutet der Rechtsanwalt das Engagement seines Mandanten in der Bürgerinitiative „Mehrow 21“. Diese habe zuvor die untragbaren Verhältnisse im Zusammenhang mit einem Grundstücksverkauf in dem Ortsteil aufgedeckt. Die Ordnungswidrigkeitenanzeige hatte nach Angaben von Rechtsanwalt Conrad die Mehrower Ortsvorsteherin Beate Unger gestellt. Das Verfahren blieb erfolglos.
In einem Brief an die Gemeinde Ahrensfelde forderte Rechtsanwalt Conrad zudem, als Schadensersatz die Kosten der Mandatierung zu übernehmen. Dies wurde jedoch abgelehnt. Eine Erstattungspflicht der Kommune bestehe nicht. Die Verwicklung in ein Ermittlungsverfahren gehöre zum „allgemeinen Lebensrisiko“, schrieb das Rathaus. Dem widersprach Conrad. Die Gemeinde habe gewusst, dass keine Sachbeschädigung und damit auch keine Straftat vorliegt. Die strafrechtliche Ermittlung gegen seinen Mandanten sei ohne neue Erkenntnisse und wider besseren Wissens initiiert worden. Die Gemeinde wurde erneut zur Zahlung aufgefordert.
„Es bedarf wenig Phantasie, hier anzunehmen, dass es nur darum geht, Herrn Wüpper Unannehmlichkeiten zu bereiten, um ihn mundtot zu machen“, sagte Rechtsanwalt Conrad gestern. Er gehe ferner davon aus, „dass sich der Anzeigenerstatter, Herr Gehrke, mit hoher Wahrscheinlichkeit selbst strafbar gemacht haben dürfte.“ In Betracht komme die falsche Verdächtigung (§ 164 StGB) sowie die Verleumdung/üble Nachrede (§§ 186, 187 StGB).
„Wir prüfen derzeit eine Strafanzeige gegen Bürgermeister Gehrke“, erklärte Thomas Wüpper am späten Nachmittag. Möglicherweise komme auch noch eine Dienstaufsichtsbeschwerde hinzu.
Donnerstag, 11. August 2011
FNP-Entwurf zu Ahrensfelde - Das Procedere?
So, nun etwas zum Procedere des erstellten und beschlossenen FNP-Entwurfs für die Gemeinde Ahrensfelde!
Wie berichtet, ist von der Gemeinde im Herbst 2010 auch ein Büro zur Erstellung eines Landschaftsplanes für die Gemeinde beauftragt worden.
Auf Nachfrage im Juli 2011 wie der Stand der Erarbeitung ist, antwortet Frau Schaaf wie folgt:
„Der Umweltbericht (!) ist ein gesonderter Teil der Begründung zum FNP. Derzeit liegen uns noch keine Unterlagen vor. Ort und Zeit der Offenlage werden eine Woche vorher bekannt gemacht”.
Hier in Ahrensfelde soll das „Pferd“ offensichtlich von hinten aufgezäumt werden oder Frau Schaaf will Versäumtes mit einer solchen Aussage kaschieren.
Es gibt da nämlich einen gesetzlich bestimmten Zusammenhang zwischen Landschaftsplan und Flächennutzungsplan.
Geregelt durch das Bundesnatur- und Brandenburgische Naturschutzgesetz.
Hier heißt es:
Die Erstellung eines Landschaftsplanes ist pflichtige Selbstverwaltungsaufgabe. Der Landschaftsplan ist die wichtigste Grundlage vorsorgenden Handelns bei der räumlichen Entwicklung der Gemeinde!
Er ist Handlungsrahmen für eine beabsichtigte Siedlungsentwicklung, insbesondere die ökologische Grundlage für die Flächennutzungsplanung!
Demzufolge ist er in der gesetzlichen Planungshierarchie Vorläufer und natürlich Grundlage für Abwägungsentscheidungen, wie sie die Ausschüsse und Gemeindevertretungen im Zusammenhang mit zu fassenden Beschlüssen zum FNP treffen müssen.
Nun liegt aber ein solcher Landschaftsplan für Ahrensfelde bis heute noch nicht vor.
Schlussfolgerung: Die politischen Gremien in Ahrensfelde haben den Entwurf des Flächennutzungsplanes ohne Kenntnis eines Landschaftsplanes oder von Teilen davon, also die wichtigste Grundlage vorsorgenden Handelns bei der räumlichen Entwicklung, beschlossen.
Das stellt konsequent gedacht, den Entwurf des FNP politisch und rechtlich in Frage!