Donnerstag, 21. Dezember 2017

Meine Leserpost zu: Naturpark warnt vor Versiegelung

Auch ich warne davor! 
Und vor allem dort vor Versiegelung, wo das Naturschutzgesetz greift.
Und genau so eine, „Flora und Fauna vergewaltigende Versiegelung“ durch Bebauung wird an der Ulmenallee im Ortsteil Ahrensfelde angestrebt.
Hier geht es um eine an Berlin grenzende Gemeindefläche, die im Flächennutzungsplan der Gemeinde als Grünfläche ausgewiesen wird. Und im zum Flächennutzungsplan gehörenden Landschaftsplan ist diese Grünfläche sogar als sehr hochwertiges Feuchtbiotop mit Schutzstatus ausgewiesen.
Das alles interessiert die Spitze der Verwaltung und die für Umweltangelegenheit zuständige Mitarbeiterin nicht, dem Begehren der Anka – Zukunftswohnen - GmbH aus Bernau zum Bau einer Senioreneinrichtung mit „bezahlbarem“ Service - Wohnen in Eigentum statt zu geben. Und „investorenfreundlich“ werden ungeachtet der Proteste aus der Bevölkerung der Gemeindevertretung von der Verwaltung im Februar des Jahres ein Antrag auf Änderung des Flächennutzungsplanes (aber nicht des Landschaftsplanes, warum eigentlich nicht?), ein Antrag zum Verkauf der Fläche und ein Antrag auf Zustimmung zur Aufstellung eines Bebauungsplanes vorgelegt. Nach kontroverser Diskussion in der Gemeindevertretung wird den Anträgen schließlich mehrheitlich im Sinne der Verwaltung zugestimmt. Nun liegt zum Ende des Jahres noch kein Bebauungsplanentwurf vor. Offensichtlich gibt es Einwendungen seitens des Berliner Naturschutzes und seitens der unteren Naturschutzbehörde des Landkreises. Mal schauen, was das bringt?

Die Panketaler politisch Verantwortlichen haben eine andere, verantwortungsvollere  Einstellung zu ihrer Natur, wie nachfolgender Beitrag der MOZ zeigt:


Mittwoch, 20. Dezember 2017

Schon geschafft!

Wir sind bei 245.001 Blogseitenaufrufen angelangt! Herzlichen Dank allen Lesern!

Dienstag, 19. Dezember 2017

Bericht von der Dezember-Gemeindevertretersitzung

folgt nach Weihnachten!

Die Ahrensfelder Unabhängigen sind stolz auf 244.540 Blogseiten-Aufrufe. Hier erfahren die Leserinnen und Leser "Das", was nicht im Amtsblatt des "Bürgermeisters" erscheinen darf.
Ich hoffe, es wird bis Weihnachten der 245.000ste Seitenaufruf noch geknackt!

Zwischenbericht:
Wir Ahrensfelder Unabhängige sind die Kümmerer, trotz der Knüppel, die uns mit Beginn der Wahlperiode zwischen die Beine geschleudert wurden.
Hier ein lesenswerter Artikel des Unabhängigen Klaus Hilpert:



Samstag, 16. Dezember 2017

Erst die evangelische Kirche macht es möglich

Wer den Wohnungsbau in der Gemeinde verfolgt hat, wird festgestellt haben, dass unter Führung des Bürgermeisters nahezu ausschließlich auf den Eigenheimbau gesetzt wurde. Auch Gemeindeflächen wurden dafür verkauft. Jüngstes Beispiel ist die 6,4 ha Gemeindefläche Kirschenallee. Sozialer Wohnungsbau, also bezahlbarer Wohnungsbau für Jung und Alt war nicht gewollt.

Und so wurde ein wesentliches Anliegen der Ahrensfelder Unabhängigen schon zu Beginn der laufenden Wahlperiode auf die Realisierung von sozialem Wohnungsbau auch in Ahrensfelde zu setzen, unter Einfluss des Bürgermeisters abgeschmettert (unser Antrag November 2015).

Nun scheint die Kirche auf ihrem weit kleinerem Grundstück auf dem Baufeld Kirschenallee vorzupreschen und mit der sozialen Infrastruktur (Kita, sozialer Wohnungsbau) dem Bedarf in der Gemeinde Rechnung zu tragen, was begrüßenswert ist. Nachzulesen im Dezember-Amtsblatt.
Peinlich ist hier, dass ein so für die Daseinsvorsorge wichtiges Projekt erst auf Seite 40 des Amtsblattes erscheint!

Hier der Beitrag der Kirche im Amtsblatt:




































Die Forderung der Unabhängigen aus 2015 nach sozialem Wohnungsbau für Jung und Alt aufgreifend, haben jetzt fraktionsübergreifend die Gemeindevertreterinnen Tietz (Bürgerverein), Emmrich (Die Linke) und Formazin (FWG), erkennbar gegen den Widerstand des Bürgermeisters und Teilen der Verwaltung sowie der CDU und SPD vier zu begrüßende Anträge (siehe Tagesordnung) in die Gemeindevertretung eingebracht.
Man darf gespannt sein, mit welchem Erfolg?

Donnerstag, 14. Dezember 2017

Skandal um Kitagebührensatzungen wird durch weiteres Gerichtsurteil befeuert

Siehe MOZ-Beitrag.


Auch das Urteil gilt es für die Ahrensfelder Kitagebührensatzung rückwirkend bis 2014  prüfen zu lassen.
Dafür sollten die Eltern den vom Barnimer-Kita-Elternbeirat überarbeiteten Antrag (das neue Urteil wird einbezogen) an den Bürgermeister richten. Einzureichen ist der Antrag bis zum 31.12.2017. 
www.kitabeirat-barnim.de

Livestreaming des Kreistages Barnim kommt

BVB/FW-Antrag angenommen:

Der Antrag von BVB / FREIE WÄHLER auf Livestream-Übertragung der Kreistagssitzungen wurde mit großer Mehrheit angenommen. Die von unserer Fraktion eingereichte Beschlussvorlage sieht vor, die technischen Voraussetzungen für die Übertragung und Speicherung der kommenden Sitzung des kreislichen Gremiums vorzubereiten.



Während BVB / FREIE WÄHLER bereits im Landtag die Livestream-Übertragung der Ausschusssitzungen durchsetzen konnte, wurde nun ein weiterer Schritt zu Transparenz und Bürgernähe getan. Die Übertragung ermöglicht es den Einwohner, die Sitzungen von zu Hause zu verfolgen bzw. im Nachhinein nachzuvollziehen.

Die Stadtverordnetenversammlung Bernau steht dem nicht nach!

Anders die Ahrensfelder Gemeindevertretung.
Hier ist Öffentlichkeit nur formal gewünscht. Dafür hat 2016 ein Antrag des Gemeindevertreters  Wollermann (SPD) gesorgt.
Unglaubliche Begründung:











Damit die Gemeindevertreter sich "wohlfühlen können und ihr Abstimmungsverhalten nicht öffentlich" wird, hat Herr Wollermann zusätzlich sich noch etwas einfallen lassen:




Dienstag, 12. Dezember 2017

Nachfrage Bauvorhaben Ulmenallee

Sehr geehrter Herr Gehrke,

die Mehrheit der Gemeindevertreter hat im Februar 2017 die Aufstellung des Bebauungsplanes "Betreutes Wohnen Ulmenallee" mit Umweltprüfung beschlossen.
Die Planungsfläche ist im Landschaftsplan der Gemeinde als Biotop mit sehr hohem gesetzlichen Schutzstatus ausgewiesen.

Ich bitte um Beantwortung folgender Frage:

Über welchen Kenntnisstand im Planungsverfahren des Vorhabenträgers verfügt die Gemeinde gegenwärtig?

Mit freundlichen Grüßen
Dr. Wolfgang Unger
Gemeindevertreter

Nachtrag für den Leser:
Es sei nochmal erwähnt, dass diese Gemeindefläche an den Vorhabenträger verkauft worden ist.

Montag, 11. Dezember 2017

Antrag auf Grundschule für gemeinsames Lernen

Unser Tagesblatt ist bei 244.141 Beitragsaufrufen angelangt.
Ein sattes Vorweihnachtsgeschenk für die Ahrensfelder Unabhängigen. 


Nun zur geplanten Grundschule:


Wie ich vermutet habe, beauftragt die Gemeindevertretung mit Beschluss auf Empfehlung der Bauabteilung ohne Ausschreibung für nahezu 60.000€ allen Gemeindevertreter bekannte und "dauerbeauftragte" Büros mit der Aufstellung des Bebauungsplanes "Ahrensfelder Straße II". In der Begründung des Bauamtes für den Vorschlag für die Vergabe an die bekannten Büros wird jeglicher Bezug auf diesen Standort als Schulstandort vermieden. Schon die Benennung des Plangebietes mit "Ahrensfelder Straße II"schafft bei den Ahrensfelder Bürgern Verwirrung, lässt keinen Bezug zur Schulplanung erkennen. Selbst ein Nachweis, ob das Planungsbüro in Schulplanungen Erfahrung hat, fehlt vollens. 
Dass die Fachausschüsse und die Arbeitsgruppe Schule vor dem Planungsstart außen vorgelassen wurden, scheint die Ausschussvorsitzenden nicht zu stören. Ich halte die Nichtvorgabe von in den Gremien erarbeiteten Vorstellungen zum Schulbau an das Planungsbüro  für einen gravierenden Fehler!
Im Übrigen erklärt Herr Knop, dem Schulkomplex wird aus finanziellen Gründen zunächst die Turnhalle fehlen. Hier wartet man auf Fördermittel des Landes. Und damit wird deutlich, welche Fehlentwicklung in der Prioritätensetzung  dem Investitionshaushalt der Gemeinde seit Jahren begleitet. 

In der Novembersitzung der Gemeindevertretung hat Herr Knop in der Haushaltslesung 2018 darauf hingewiesen, dass die Abgabe der Grundschule Blumberg an den Landkreis weniger an finanziellen Mitteln einbringen wird, als sie der Gemeinde gekostet hat.
Keiner der Gemeindevertreter hat nach konkreten Zahlen gefragt.

Nun hat die Verwaltung ohne vorausgegangene Diskussion über das "welche Art Grundschule" soll die Gemeinde bekommen, einen Beschlussantrag "Errichtung der Grundschule im Ortsteil Lindenberg als Schule für gemeinsames Lernen" in die Dezember- GV-Sitzung eingebracht.
Keine Frage, wenn die Gemeinde im Sinne der Daseinsvorsorge will, dass betroffene Eltern ihre Kinder nicht in Bernau beschulen müssen, ist es mehr als sinnvoll die neue Schule als Inclusions- und Ganztagsgrundschule zu errichten.
Doch die Begründung der Bauverwaltung dafür, ist mehr als abenteuerlich!






 


Donnerstag, 7. Dezember 2017

Skandal um Kita-Satzungen und Ahrensfelde mittendrin

Die Medien überschlagen sich seit Tagen mit Berichten zu einem Gerichtsurteil, in dem die „Kita-Satzung der Stadt Rathenow“ für ungültig erklärt wird. Eine Revision hat das Gericht nicht zugelassen.
Der Kern des Versagens der Gültigkeit der Rathenower Satzung ist die in der Kita-Gebührensatzung unzulässige Orientierung auf das Kommunalabgabengesetz. So sind gemäß des Kommunalabgabengesetzes in die Gebührenkalkulation unzulässig Kalkulatorische Zinsen berechnet worden!

Genau diese Orientierung auf das Kommunalabgabengesetz und die Berechnung unzulässiger Kalkulatorischer Zinsen ( nach Angabe der Verwaltung etwa 195.000€) treffen auch für die seit 1.1.17 in Kraft gesetzte Ahrensfelder Kita-Gebührensatzung zu.
Verantwortlich dafür sind der Bürgermeister und sein Mitarbeiter, der Jurist Schwarz.
Fazit: Auch die Ahrensfelder Kita-Gebührensatzung ist ungültig!

Nun hätten die betroffenen Kita-Eltern sicher erwartet, dass der Bürgermeister, wie es andere Bürgermeister in den Medien getan haben, sich öffentlich zu der Fehlkalkulation bekennt. Nichts dergleichen ist geschehen.
Er duckt sich weg und schiebt jetzt den Mitarbeiter Schwarz vor.

Hier dessen Statement:

Kitagebühren-Satzung -
Erklärung zum Urteil vom OVG 6 A 15.15
In dem Urteil v. 06.10.2017 des OVG Berlin-Brandenburg (6 A 15.15) hat das OVG in einem Normenkontrollverfahren unter anderem festgestellt
Das KAG findet demnach nur Anwendung, soweit nicht in einschlägigen Spezialgesetzen
einschlägige Regelungen enthalten sind.“ „Bei berücksichtigungsfähigen Kosten sind die
Regelungen des KitaG, der KitaBKNV und der KitaPersV abschließend.“ Daher können
kalkulatorische Zinsen (gem. KAG) bei den Sachkosten nicht berücksichtigt werden.
Aber es wurde auch festgestellt, dass:
bei einer Kostenkalkulation eine kalkulatorische Miete (gem. KitaBKNV) zulässig“ und
Personalkosten nicht auf das notwendige pädagogische Personal beschränkt (KitaG)“ sind.
Die Folgen aus diesen Feststellungen müssen für jede Kita Gebührenkalkulation separat geprüft werden. Bezogen auf die Gebührenkalkulation der Gemeinde Ahrensfelde wurden Kalkulatorische Zinsen ermittelt und angesetzt mit 194.810,32 €.
Da kalkulatorische Zinsen angesetzt wurden, wurde eine kalkulatorische Miete nicht ermittelt und nicht angesetzt.
Personalkosten, über dem notw. päd. Personal, wurden ermittelt, aber nicht angesetzt i.H. von 370.145,00 €.
Zur rechtlichen Bewertung besteht Einigkeit darin, dass eine Satzung rechtswidrig ist, wenn der höchste Elternbeitrag über der Summe der Platzkosten liegt (Äquivalenzprinzip oder Kostenüberschreitungsverbot).
Da die Gemeinde Ahrensfelde auf die Einbeziehung von 370.145 € Personalkosten verzichtet hat, führt auch der Ansatz der Kalkulatorischen Zinsen in der Gebührenkalkulation nicht zu einem Verstoß gegen das Äquivalenzprinzip.
Im Rahmen der Gebührenkalkulation zur aktuellen Satzung hat die Gemeinde bewusst und freiwillig auf den Ansatz dieses Personalkostenanteils verzichtet, um die Eltern zu entlasten.
Zwar ist zutreffend, dass die kalkulatorischen Zinsen entfallen müssen, dafür könnten aber die ermittelten Personalkosten voll berücksichtigt werden. Damit würde der bisher höchste Elternbeitrag weiterhin unter der Summe der Kosten liegen. Die Gebührenkalkulation verstößt damit nach hiesiger Rechtsauffassung unter Berücksichtigung des o.g. Urteils nicht gegen das Kostenüberschreitungsverbot.
Sollte sich entgegen dieser Ansicht in einem gerichtlichen Verfahren dennoch ein Verstoß gegen das Kostenüberschreitungsverbot abzeichnen, so müsste die Gemeinde eine Beitragssatzung neu beschließen und rückwirkend in Kraft setzen. Auch hier wäre dann der Austausch der kalkulatorischen Zinsen gegen Personalkosten vorzunehmen, da diese bei der Kalkulation bereits ermittelt wurden. Beide Verfahrensweisen würden somit letztlich zum gleichen Ergebnis führen.
Darüber hinaus gibt es einen wesentlichen Verfahrensunterschied. Die Satzung der Stadt Rathenow wurde mittels Normenkontrollverfahren überprüft. Ein solches Normenkontrollverfahren ist gegen die Ahrensfelder Kita Gebührensatzung nicht mehr zulässig, da die Jahresfrist abgelaufen ist.
Weitere Informationen zum Thema gibt es im Ausschuss für Soziales und Kultur am 11. Dezember 2017.
i.A. Schwarz
Justiziar – Gemeinde Ahrensfelde

Nun, was soll man von diesem „juristischen Statement“ halten?

Offenbar nicht viel, wie Meinungen auf Facebook zeigen:

  • Das sind verzweifelte Versuche die Eltern einzuschüchtern.
  • Jetzt geht das Drehen und Rauswinden los.
  • Mein Antrag geht raus und dann wird mein Anwalt sich ebenfalls damit befassen.
An den Meinungen ist was dran, denke ich!

Die Fehlkalkulation der Gebührensatzung wird auf der einen Seite bestätigt und andererseits Wohlwollen der Ersteller der Gebührensatzung den Eltern untergejubelt, indem der Verzicht auf mögliche kalkulatorische Mietkosten (keine Angaben) und Personalkosten (etwa 370.000€) erklärt wird.
Das erfolgt so nach dem Motto: Hätten wir diese „möglichen Kosten?“ in die Gebührenkalkulation einbezogen und nicht nur die kalkulatorischen Zinsen gemäß des Kommunalabgabengesetzes, wären weitaus höhere Kita-Gebühren angefallen.
Das scheint mir der Öffentlichkeit gegenüber nicht vertretbar!

Fazit des Statements: Wir haben im Sinne der Eltern gehandelt, nur „Gutes“ getan.

Und jetzt kommt es dicke!

Die oben gezeigte Zurückhaltung bei Miet- und Personalkosten wird nun zum Bumerang umfunktioniert. Es wird bei beantragten Rückforderungen durch die Eltern nämlich unverblümt angedeutet, dass mit der dann „neuen rückwirkenden Gebührensatzung“ ohne kalkulierten Zinsen nach KAG, aber mit beispielsweise eingerechneten Personalkosten durchaus höhere Kita-Kosten entstehen könnten.

Zu guter Letzt lässt es sich der Jurist Schwarz „aus verständlichen Gründen“ nicht nehmen, den Eltern von einem gerichtlichen Normenkontrollverfahren gegen die Ahrensfelder Satzung abzuraten.

Der Barnimer Kita-Eltern-Beirat sieht das offensichtlich anders und empfiehlt allgemein, die Gebührensatzungen auf Gültigkeit überprüfen zu lassen und bei gegebenen Anlass Rückforderungen zu stellen. Antragsformulare sind unter www.kitabeirat-barnim.de herunter zu laden.
Im Fall Ahrensfelde wäre darüber hinaus zu prüfen, inwiefern die Vorgängersatzung gültig (vor 2017) war. Wenn nicht, wären Rückforderungen bei Einreichung der Anträge noch in diesem Jahr bis 2014 denkbar.

Mittwoch, 6. Dezember 2017

Gehrke tritt im CDU-Ortsverein als überheblicher und besserwisserischer Selbstdarsteller auf

So jedenfalls stellt ein offensichtliches CDU- Mitglied des Ahrensfelder Ortsvereins den Bürgermeister im Blog-Kommentar zum Beitrag "Kita-Qualität auf neuem Niveau?" als Reaktion auf folgenden anonymen Kommentar "dar:


"Bürgermeister Herr Gurke" 
 Das ist der Stil der Unabhängigen... unkonretes Geschwafel + persönliche Beleidigungen... 

Anonym Samstag, 2. Dezember 2017 um 09:25:00 MEZ


"Übrigens Meister Anonym von gestern 17.08 Uhr - wenn Sie mal erleben wollen wie Stil geht, dann sollten Sie sich nicht über Unabhängige oder sonstwen mokieren - das können Sie im CDU-Ortsverein hautnah erleben, nämlich wie überheblich und besserwisserisch da der Bürgermeister sich gibt - Gehrke natürlich, Gurke ist frech, da haben Sie recht....."

Auch aus dem Ahrensfelder Siedlerverein wird mir berichtet, was der Bürgermeister dort an Eigenlob in Sachen geplanter Schulneubau in Lindenberg zum Besten gegeben hat. 
  
Tatsache ist: Für die jahrelange Ahrensfelder Schulfehlplanung trägt er die Verantwortung;
und auch für die erneute Randlage der geplanten Grundschule in Lindenberg!

Ursache ist die seit Jahren vom Bürgermeister verantwortungslos praktizierte  Privatisierung von Gemeindeflächen und damit fehlende Flächenvorsorge!


Meine Anmerkung dazu: Letzterem schließe ich mich meiner Erfahrungen aus den politischen Gremien der Gemeinde wegen, gerne an.  Ich wiederhole mich: Des Bürgermeisters Zeit als Verwaltungschef in der Gemeinde ist abgelaufen! Es wird Zeit, das er geht!

Demnächst zur Ahrensfelder-Kita-Satzungs-Diskussion.

Und wieder positionieren sich die Ahrensfelder Unabhängigen öffentlich

Wir Ahrensfelder Unabhängige verlassen auch mit öffentlichen Medienbeiträge "den Gemeindetellerand.

Freitag, 1. Dezember 2017

Kita-Qualität auf neuem Niveau?

 Die Ahrensfelder Unabhängigen!
Find ich gut!
Ich darf dran erinnern, bei der letzten Qualitätskontrolle  im Landkreis sind die Ahrensfelder Kitas/Hort im Ranking auf den letzten Platz gelandet!
Das war kein Grund für den Bürgermeister in seinen Informationen im Amtsblatt darauf einzugehen!!
Allerdings ein Grund hektisch zu werden und zu reagieren.
Und wie? 
  
"Im Beisein des Bürgermeisters wurden in allen Kindertagesstätten Dienstberatungen zu den Ergebnissen der einzelnen Qualitätsberichte durchgeführt und kritisch bewertet." 

Jetzt wurde im Februar 17 vom Bürgermeister Handlungsbedarf eingestanden und den Gemeindevertretern Maßnahmen aufgezeigt, die eine Qualitätsverbesserung sichern sollen.

Maßnahmen: 

1. Qualitätsentwicklungsprozess: 

 Vertrag mit einer Praxisberaterin für die Durchführung einer Fortbildung zur Stärkung der Leitungskompetenz bei der Gestaltung des Qualitätsentwicklungsprozesses in der eigenen Kita zu ausgewählten Schwerpunkten (6 Termine in 2017 sowie die Begleitung der Kita Blumberg an den Bildungstagen)
 regelmäßiger Austausch zwischen Träger und Leitungskräften 
 Benennung einer Qualitätsbeauftragten (Frau Hoffmann, Leiterin Kita Eiche)  
 Schaffung einer Arbeitsgruppe „Qualität“ mit Vertretern aus allen 5 Einrichtungen 
 regelmäßiger Austausch zwischen den Leitungskräften (kleine Leiterberatung)
 alle fünf Einrichtungen erstellen einen Arbeitsplan für 2017

2. Der Abschluss einer Vereinbarung über die Qualitätsentwicklung in den Kindertagesstätten der Gemeinde Ahrensfelde mit dem Landkreis Barnim ab dem 01.01.2017 bis zum 31.12.2019. Ziele der Vereinbarung sind u.a. einen Entwicklungsstand aller Kinder zu erreichen, der eine altersgerechte Einschulung, die Reduzierung des Anteils der Kinder mit Sprachauffälligkeiten, die erfolgreiche Meisterung der Bildungsübergänge und einen erfolgreichen Schulabschluss ermöglichen. 

3. Elternbefragung zur Qualität  (Erstellung und Auswertung eines Fragebogens mit den Vertretern des Kitaausschusses) 

4. Bereitstellung finanzieller Mittel im Haushalt 2017, insbesondere für die Anschaffung fehlender Materialien in den Bildungsbereichen sowie technische Geräte.

Das schien mir ein hoffnungsvoller Ansatz zur Qualtätsverbesserung unserer Kitas und des Hortes. 

Das Problem: Wir stehen kurz vor dem Jahresende und "still ruht der See". 
Nichts war bis heute zum Realisierungsstand der Maßnahmen weder vom Bürgermeister noch vom Sozialausschussvorsitzenden Stock (FWG) hören.  Das Thema "Kita und Qualität" scheint beim Träger der Einrichtungen in Vergessenheit geraten zu sein! 

Da ist es nur zu begrüßen, dass sich das Land darum kümmern will!
  
Heute in der MOZ (1.12.17):
"Obergericht kippt Kita-Satzung. Vielen Brandenburger Kommunen drohen nun Rückzahlungen in Millionenhöhe."

Aber nur, wenn sich die Ahrensfelder Satzung auf das Kommunalabgabengesetz bezieht!
So wie ich das sehe, ist das der Fall.