Sonntag, 20. November 2016

Zwei Blumberger richten Petition an die Gemeindevertretung


Leserpost zum Beitrag der MOZ vom 26.10.2016 „Rasenmäher kostet 1500€“

Herr Krakau hat diesen Beitrag nicht ohne Grund mit dieser Überschrift versehen, denke ich.

Sieht man sich die Verteilung der Haushaltsgelder 2017 für Vereine mal genauer an, dann wird man beim Zugriff der Ortsvorsteher auf die Verteilungsmasse sehr schnell Klientelpolitik erkennen.
Beispiel Blumberg! Hier ist der Ortsvorsteher Dreger auch Vereinsvorsitzender.
Da bekommt der BSV Blumberg locker mal 20.400€. 11.700€ als Grundförderung, 7500€ als Betriebskostenzuschuss und 1200€ für die Herstellung eines Telefonanschlusses. Von den geplanten Investitionen in Millionenhöhe für die Sportplatzerweiterung des etwa 400 Mitglieder starken Vereins ganz zu schweigen.
Wichtig scheint dem Ortsvorsteher auch die Siedlergemeinschaft Elisenau e.V., denn die erhält ohne Zaudern einen Zuschuss für die Anschaffung eines Rasenmähers!
Weniger nahe steht ihm offensichtlich der Kulturverein von Canitz e.V.. Diesen aktiven, für seine qualifizierten Veranstaltungen bekannten Verein, sind nicht einmal die für Veranstaltungen beantragten 1200€ zugestanden worden.
Auch der Hundeverein wird wohl leer ausgehen. Die beantragten 1300€ für diverse Instandhaltungen fanden bisher keine Zustimmung durch ihn.
Die Arbeitsgruppe IGA 2017 des Kulturverein Canitz hat mit ihrem vorgelegten Konzept um eine Unterstützung von 8000€ gebeten. Auch hier blieb die Unterstützung durch den Ortsvorsteher bisher aus. Kultur scheint dem Ortsvorsteher wohl eher nicht seine Sache!

Das nennt sich hier in Ahrensfelde breite Bürgerbeteiligung! Einen Antrag der Unabhängigen auf mehr direkte Bürgerbeteiligung bei der Aufstellung des Haushaltes ist bekanntlich auf Betreiben des Bürgermeisters abgelehnt worden!

Mit freundlichen Grüßen
Bernhard Ziemer
Blumberg

Freitag, 18. November 2016

Schlusslicht bei der Mitbestimmung

In Brandenburg ist das wohl so! Und in Ahrensfelde?
Wohl nicht viel anders, wie die Ablehnung von direkter Demokratie in der laufenden Wahlperiode durch eine Mehrheit (darunter jeweils der Bürgermeister) in der Gemeindevertretung gezeigt hat.
Wie wir Unabhängigen als Minderheit um die Durchsetzung üblicher demokratischer Gepflogenheiten und unserer Rechte in der Gemeindevertretung gerungen haben und noch kämpfen müssen, haben wir im Blog und über Öffentlichkeitsarbeit  mehrfach bekannt gemacht.
Nun haben sich der Bürgermeister und der Vorsitzende der Gemeindevertretung (beide CDU) wieder was Neues einfallen lassen.
In den Niederschriften zu den Gemeindevertretersitzungen und zu den Ausschüssen werden die dort in den Bürgerfragestunden mit Fragen, Meinungen, Kritik und Anregungen auftretenden Bürger nicht mehr namentlich genannt. Jahrelang war das anders!
Warum also diese Kehrtwende? Datenschutz?
Ein Bürger meinte neulich: Das geht gegen euch Unabhängige, denn ihr seid die, die öffentlich regelmäßig und mehrheitlich aktiv in den Fragestunden auftreten!
Was unterstellte  neulich der Bürgermeister im Hauptausschuss den Unabhängigen Patrick Seiler in der Bürgerfragestunde nach seinen Anregungungen zur Schulpolitik: Ihm gehe es nur um öffentliche Profilierung! 
Und die soll womöglich verhindert werden?

Mittwoch, 16. November 2016

Zur neuen umstrittenen Gemeinde-Kita-Gebühren-Satzung

In Brandenburg wehren sich immer mehr Eltern erfolgreich gegen die als überhöht empfundenen Kita-Gebühren, titelt die MOZ vom 12.11.16 ihren Beitrag.

Wie steht es darum in unserer Gemeinde Ahrensfelde?
Ein Blick auf die Niederschrift des Sozialausschusses vom September lohnt sich:

Sechs von 7 Ausschussmitgliedern waren anwesend; plus 4 sachkundige Einwohner. An Zuhörern 80, Eltern, die ihren Groll über den Entwurf loswerden wollten.

Die Eltern waren es, die sich in der Debatte kritisch mit dem Entwurf der Verwaltung auseinandersetzten. Antworten erhielten sie vor allem vom Juristen Schwarz. Die Ausschussmitglieder und sachkundigen Einwohner beteiligten sich so gut wie nicht an der Debatte, obwohl der Jurist deutlich darauf verwies, dass letztlich der Ausschuss mit Blick auf die Elternschaft und den Möglichkeiten des Gemeindehaushaltes über die Sozialverträglichkeit/soziale Ausgewogenheit der Gebührensatzung zu entscheiden hat.

Hier Bürgermeinungen aus dem Ausschuss:
Die Satzung ist politisch ein völlig falsches Signal. Sie ist eine desolate familienpolitische Entscheidung. Die Höchstsätze sind hier höher als in anderen Gemeinden. In Brandenburg soll ab 2018 schrittweise die Beitragsfreiheit realisiert werden.
Es sind mehr als 50% der Eltern, die mit Mehrkosten zur Kasse gebeten werden. Es muss über eine andere Verteilung nachgedacht werden. Reiche sollen eine höhere Last tragen, als der Mittelstand. Der zweite beitragsfreie Monat soll beibehalten werden. Durch den Wegfall kommt es zur Verteuerung der Gebühren in allen Bereichen. Das Bruttoeinkommen ist die falsche Berechnungsgrundlage. Es soll beim Netto als die sozial ausgewogene Berechnungsgrundlage bleiben. Ein Vergleich zeigt, dass Tagesmütter nun günstiger werden.
U.a.!

Die Satzung ist inzwischen in der Gemeindevertretung verabschiedet worden. Heute steht sie im Amtsblatt.
Was die Eltern nun mit ihren Anmerkungen/Forderungen bewirkt haben, kann nun jeder einsehen, wenn er den Entwurf zum Vergleich in die Hand nimmt!!

Wir Ahrensfelder Unabhängige plädieren für ein Begrüßungsgeld für Neugeborene ab 2017 in unserer Gemeinde!

Was fordern wir BVB Freie Wähler im Landtag? Hier der Antrag unserer Mitglieder des Landtages! 





Samstag, 12. November 2016

Bericht vom Hauptausschuss (7.11.20016)

Als Zuhörer anwesend waren nur Mitglieder der Wählergruppe der Ahrensfelder Unabhängigen.

Der Vorsitzende berichtete u.a. über die Aktivität der Unabhängigen in Sachen B158n in Richtung Landesregierung (nachzulesen im Blog Mehrow21).

Ich machte auf das gegenwärtige Problem Schülertransport aufmerksam. Der Schulbus hat seit einer Woche Verspätungen bis zu 50 Minuten. Die Bürgermeister hätte davon Kenntnis, verweist aber auf den Landkreis als Zuständigen. Ursache sei die Straßenbautätigkeit.

Herr Seiler kritisiert, dass zur Delegation in Sachen Schulentwicklung beim Landkreis kein Vertreter der Unabhängigen gehörte. Mit den Vorschlägen der Unabhängigen zur Schulentwicklung wäre Kompetenz für die Diskussion mit dem Landkreis vorhanden gewesen. Der Bürgermeister lehnte erneut die Zusammenarbeit mit den Unabhängigen ab; sprach den Unabhängigen jegliche Schulkompetenz ab. Das konnte ich nicht im Raum stehen lassen und ich habe begründet auf sein bekanntes Versagen in Sachen Schulentwicklung hingewiesen ( nachzulesen im Blog Mehrow21).

Herr Moreike verwies darauf, dass es in Altlandsberg, bei weniger Einwohnern als Ahrensfelde, zwei Seniorenresidenzen gibt. Er kritisierte das Fehlen solcher Einrichtung in Ahrensfelde und wollte wissen, ob im Zuge der städtebaulichen Entwicklung so eine Einrichtung vorgesehen ist. Der Bürgermeister erwiderte, dass bislang dafür kaum Bedarf gesehen wurde, man aber jetzt mit Investoren darüber im Gespräch sei. Der GV ist davon wieder mal nichts bekannt!

Kritik an der neuen Kita-Satzung durch Herrn Seiler, begegnete der Bürgermeister mit der Zusage, nach angemessener Zeit, diese zu überprüfen. Herrn Seiler warf er unsachlich vor, sich mit seiner Kritik profilieren zu wollen.
In einem Blogbeitrag gehen wir Unabhängigen später nochmals auf die Gebührensatzung intensiver ein!

Zum Tagesordnungspunkt Entwicklung der Gemeinde im Wohnungsbau, insbesondere sozialer Mietwohnungsbau, gab es sehr unterschiedliche Auffassungen. Ablehnend äußerten sich die Vertreter der CDU (Gehrke, Behrendt) mit kaum nachzuvollziehenden Argumenten, wie z.B., die gegenwärtige Sozialstruktur der Gemeinde würde in eine Schieflage geraten; die Gemeinde könnte sozialen Wohnungsbau auch mit Fördermitteln des Landes und ohne eigene Wohnungsbaugesellschaft nicht stemmen. Man könnte Einzellösungen von kleinen Wohneinheiten mit privaten Investoren aushandeln! Es ständen ja 75 kommunale Wohneinheiten auch zur Verfügung. Zum Zustand dieser wurde nichts gesagt!
Unter Vorbehalten sprachen sich die Vertreter von Linken, FWG und SPD für sozialen Wohnungsbau, ohne zu überzeugen! Zu einer Handlungsempfehlung für die Verwaltung kam es nicht, so dass dass Thema im Zuge der städtebaulichen Entwicklung wieder unberücksichtigt bleibt.

Zum Thema Schulentwicklung gab es den Bericht der Delegation, die beim Landkreis in Sachen weiterführende Schule vorgesprochen hat. Wie zu erwarten brachte der Besuch keinen Erfolg! Ahrensfelde bekommt keine weiterführende Schule! Die Verantwortung dafür trägt der Bürgermeister mit seiner bisherigen konzeptionslosen und inkompetenten Schulpolitik! Wir berichteten darüber im Blog! Das Thema Grundschule wurde überhaupt nicht angesprochen, obwohl gerade hier aus pädagogischer Sicht mittelfristig dringend Bedarf an einem zweiten Schulstandort im Ortsteil Ahrensfelde besteht!

Nach dem neuen Landesentwicklungsplan sind und bleiben die Ortsteile Ahrensfelde, Eiche und Teile Lindenbergs Schwerpunkte der städtebaulichen Entwicklung.

Die Fördermittel aus der Mittelbereichsplanung für 2017 sind vom Land für die Projekte Radweg Blumberg – Bernau und den IGA- Lenne-Park genehmigt.
Das Angebot für weitere Projekte ist von der Verwaltung nicht aufgegriffen worden. Man hat sich Panketal angeschlossen. Panketal hat einen Antrag auf einen Radweg Ahrensfelde – Schwanebeck gestellt.
Meinen Einwand, dass der Radweg Mehrow – Ahrensfelde seit den neunziger Jahren auf der Agende aller Parteien steht, fand beim Bürgermeister und den Ausschussmitgliedern (auch dem Ortsvorsteher Mehrow) kein Gehör. Wir sollten uns in der Gemeinde nicht übernehmen und daran denken, dass mit den Radwegen die Übernahme der Baulast verbunden ist, war die Argumentation des Bürgermeisters.


Freitag, 11. November 2016

Aufruhr in Wandlitz

Bürger protestieren in Wandlitz mit einem offenen Brief gegen eine von einem Anlieger am Seeufer geplante Bebauung im Außenbereich - hier Landschaftsschutzgebiet!

Mein Kommentar dazu als Leserpost:



Donnerstag, 10. November 2016

Gehrke, Schaaf und Wenzel und ihr "Fach- und Transparenzverständnis"

Weil ein direkter Anlieger Zweifel an der Aussage von Frau Wenzel in der bejahenden Stellungnahme zum Bauantrag (Nutzung des Areals für die Schweinehaltung) des Schweinehalters Rahlf hegt, dass die Schweinehaltung des Herrn Rahlf am Krummenseer Weg inmitten Mehrows, "aus fachlicher Sicht" im Außenbereich Mehrows erfolgt und nach der Begründung für die "fachliche Sicht der Frau Wenzel" fragt, bekommt er vom Bürgermeister obige "kompetente, bürgerfreundliche Antwort"!

Jeder Leser darf sich jetzt sein eigenes Urteil bilden!

Dienstag, 8. November 2016

Weitere Klatsche für Gehrke, Schaaf und Wenzel

Jetzt melden sich auch die anerkannten Naturschutzverbände und geißeln die Machenschaften der Ahrensfelder Bauverwaltung und des politisch verantwortlichen Bürgermeisters um das Baugebiet Lindenberg Süd!

Hier das Schreiben an das Planungsbüro/Verwaltung als Antwort auf die öffentliche Auslegung des Bebauungsplanes:


Stellungnahme der o.g. Naturschutzverbände zum
Bebauungsplan „Lindenberg-Süd“ in Ahrensfelde/OT Lindenberg

"die Verbände bedanken sich für die Beteiligung an o.g. Planvorhaben.
Die Planung beinhaltet die Entwicklung einer 7,1ha grossen Fläche zur Wohnbaufläche auf einer Konversationsfläche der ehemaligen Schweinemastanlage.

Entgegen der Auffassung der Gemeinde und des Planungsbüros gehen die Naturschutzverbände nicht von einer Innenentwicklung sondern von einer Inanspruchnahme eines Außenbereiches im Innenbereich aus.
Die Bauleitplanung ist demnach nach §35 BauGB zu erstellen und die bau- und anlagebedingten Eingriffe sind zu bilanzieren.
Die Planung stimmt nicht vollständig mit den Aussagen des FNP überein, der für Teilbereiche Grün- und Ackerland ausgewiesen hat.

Die Entscheidung auf Kompensationsmassnahmen völlig zu verzichten, wird von den Verbänden nicht mitgetragen (s. Pkt. 2.3/Flächenbilanzierung/Umweltbeitrag).
Im Plangebiet befinden sich 2 geschützte Biotope (Teiche) deren Erhalt und weitere Entwicklung gesondert gefordert wird.
In den textlichen Festsetzungen sind Massnahmen zum Schutz/Pflege und Entwicklung von Natur und Landschaft (M1 – M3) aufgeführt. Ob diese Massnahmen genügen, um den Eingriff ausreichend auszugleichen, kann nur in einer Eingriffs/Ausgleichsbilanz im Zuge der Eingriffsregelung geprüft werden.
Ebenso sollte für die 28 Baumfällungen der konkrete Ersatz benannt werden.

FAZIT:
Grundsätzliche Bedenken gegenüber der baulichen Nachnutzung dieser Fläche bestehen nicht. Allerdings wird davon ausgegangen, dass die Bauleitplanung nach § 35 BauGB zu entwickeln ist und es einer qualifizierten Eingriffs-/Ausgleichsplanung im Rahmen der Eingriffsregelung bedarf.
Die Verbände bitten um weitere Beteiligung am laufenden Verfahren." 

Es wird wahrlich Zeit, dass genannte Personen, recht bald das "Gemeindeboot" verlassen! 

Freitag, 4. November 2016

Der neue Mehrower Spielplatz - ein Hingucker







Nachdem die alten Geräte "ihr Leben ausgehaucht hatten", musste neues Leben her. So hat es die Gemeindevertretung beschlossen. 
Gratulation den Mehrowern, die bei der Auswahl - Farbgestaltung der Spielgeräte und Planung der Anlage mitgewirkt haben. 
Auch wenn der Aufbau länger als geplant dauerte, das "Ding" ist gelungen und wird ein buntes Treiben auf dem Spielplatz ermöglichen. 
Die Beschlagnahme des Spielplatzes durch Mehrower und auswärtiger Kinder hat ja schon stattgefunden!
Wollen wir hoffen, dass es bei den geplanten 120,000€ für den Spielplatz und die Einzäunung geblieben ist!
Unser aller Aufgabe sollte es nun sein, diesen schönen neuen Spielplatz vor Zerstörungen zu bewahren! 
Eine Idee zum Spielplatzschild: Sicher bezahlbar aus dem 3100€ Ortsvorsteherfonds.

 

Dienstag, 1. November 2016

Rüffel für Gehrke, Schaaf und Wenzel

Der Landkreis maßregelt die Verwaltung in Sachen Bauvorhaben Lindenberg Süd auf einer ehemaligen Schweinemastanlage hinsichtlich des gewählten beschleunigten Bebauungsplanverfahrens.

Die auch von uns Unabhängigen heftig kritisierte und den Investor begünstigende beschleunigte Aufstellung des Bebauungsplanes ohne Umweltverträglichkeitsprüfung nach § 2 Abs.4 BauGB und Ersatzmaßnahmen, entspreche nicht den gesetzlichen Voraussetzungen für die Aufstellung eines Bebauungsplanes im beschleunigten Verfahren, so der Landkreis!

Der Landkreis fordert zurecht, dieAufstellung des Bebauungsplanes im regulären Verfahren nach §§ 2 ff. BauGB zu realisieren!

Hier die Antwort des Strukturentwicklungs- und Bauordnungsamtes des Landkreises auf unsere Anfrage zum Bauvorhaben Lindenberg Süd:

hiermit antworte ich auf Ihre Anfrage, zur Aufstellung eines Bebauungsplanes der Innenentwicklung gemäß § 13 BauGB durch die Gemeinde Ahrensfelde, welche Sie am 13.10.2016 an den Landkreis Barnim gerichtet hatten.
Im Rahmen der Aufstellung von Bebauungsplänen erfolgt stets eine Beteiligung solcher Träger öffentlicher Belange, deren Aufgabenbereiche möglicherweise durch die Bauleitplanung berührt werden könnten. Eine Trägerbeteiligung nach § 4 BauGB erfolgt auch im Rahmen der Aufstellung von Bebauungsplänen der Innenentwicklung nach § 13a BauGB, vgl. § 13a Abs. 2 i.V.m. § 13 Abs. 2 Nr. 2 BauGB.
Im Zuge des Aufstellungsverfahrens für den Bebauungsplan „Lindenberg Süd“ wurde der Landkreis Barnim im Rahmen der Trägerbeteiligung bereits zur Abgabe einer Stellungnahme aufgefordert.
In diesem Zusammenhang ist das Strukturentwicklungs- und Bauordnungsamt des Landkreises Barnim in seiner Stellungnahme vom 26.10.2016 zu dem Ergebnis gekommen, dass die gesetzlichen Voraussetzungen für die Aufstellung eines Bebauungsplanes im beschleunigten Verfahren nach § 13 BauGB nicht vorliegen. Demzufolge sollte die Fortsetzung des Aufstellungsverfahrens im regulären Verfahren nach §§ 2 ff. BauGB erfolgen. Dies hat zur Konsequenz, dass grundsätzlich auch eine Umweltprüfung nach § 2 Abs. 4 BauGB durchzuführen ist.
Des Weiteren wurde auch die dem Landkreis angehörende Untere Bodenschutzbehörde um die Abgabe einer Stellungnahme gebeten. Die Untere Bodenschutzbehörde äußerte hierbei den Hinweis, dass das Vorhabengebiet im Kataster über altlastverdächtige Flächen und Altlasten nach § 29 BbgAbfBodG geführt wird. Aus diesem Grunde besteht aufseiten der Gemeinde Ahrensfelde die Verpflichtung, umgehend und unaufgefordert das Bodenschutzamt zu informieren, für den Fall, dass sich umweltrelevante, organoleptische Auffälligkeiten hinsichtlich vorhandener Schadstoffe im Boden oder im Grundwasser zeigen sollten.
Des Weiteren haben Sie die Möglichkeit, im Rahmen der Öffentlichkeitsbeteiligung gemäß § 3 BauGB selbst eine Stellungnahme zum Bebauungsplan abzugeben. Der Zeitpunkt für die Durchführung dieser Öffentlichkeitsbeteiligung wird durch die Gemeinde zu gegebenem Zeitpunkt im Amtsblatt für die Gemeinde Ahrensfelde bekannt gegeben.
Wir bitten um Verständnis, dass der Landkreis aufgrund der in Art. 28 Abs. 2 S. 1 GG normierten Planungshoheit der Gemeinden zu Äußerungen zu den Bauleitplänen außerhalb der Trägerbeteiligung nach § 4 BauGB nicht berechtigt ist, es sei denn, die Gemeinde selbst ersucht darum.

Wir Ahrensfelder Unabhängige begrüßen die Reaktion des Landkreises auf den Gesetzesverstoß der Ahrensfelder Bauverwaltung in Sachen Aufstellung des Bebauungsplanes Lindenberg Süd!

Wir haben in den politischen Gremien der Gemeinde mehrmals das Vorgehen der Bauverwaltung kritisiert. Unsere Einwände gegen die Anwendung des beschleunigten Verfahrens fanden jedoch unter dem Einfluss des Bürgermeisters und der Bauverwaltung kein Gehör.

Zu groß war offensichtlich das Interesse von Bürgermeister und Bauverwaltung dem Lindenberger Investor entgegen zu kommen und großzügig gegen das Gemeinwohl auf die Umweltverträglichkeitsprüfung der im Katasteramt als altlastverdächtige  und Altlasten geführte Fläche zu verzichten!

Zu groß war offensichtlich das Interesse von Bürgermeister und Bauverwaltung dem Lindenberger Investor in Sachen Ausgleichsmaßnahmen entgegen zu kommen. Und so wurde mit dem beschleunigten Verfahren großzügig gegen das Gemeinwohl auf Ersatzmaßnahmen in beträchtlicher Höhe verzichtet.
Hier ist jetzt die Untere Naturschutzbehörde des Landkreises gefragt. Kenntnis davon hat sie!

Transparenz in kommunalen Angelegenheiten war das Wahlversprechen der Unabhängigen. 
Mit dem Aufzeigen der Machenschaften im konkreten Fall Lindenberg Süd unter politischer Verantwortung des Bürgermeisters halten wir uns daran.

Wir wiederholen: Es wird Zeit für personelle Veränderungen! 

Demnächt setzen wir uns mit der Bildungspolitik (Kita, Schule) in der Gemeinde auseinander!

Sonntag, 30. Oktober 2016

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Das kann sich sehen lassen!

Wir sorgen für Transparenz in kommunalen Angelegenheiten. Wir sorgen für Hintergrundwissen. Wir berichten über Machenschaften in Verwaltung und kommunaler Politik.
Wir tagen monatlich beim " Inder". Demnächst wieder am 8.11., 18.30 Uhr. Interessierte sind herzlich willkommen! Ahrensfelder, stärkt unsere Reihen!

Nicht Ruhe, nicht Unterwürfigkeit gegenüber der Obrigkeit ist die erste Bürgerpflicht,
sondern Kritik und ständige demokratische Wachsamkeit.
(Otto Brenner, 1968).