Mehrow 21 e.V. setzt sich für eine nachhaltige Dorfentwicklung, mehr Basisdemokratie und mehr Transparenz bei kommunalen Entscheidungen ein.
Sonntag, 20. November 2016
Leserpost zum Beitrag der MOZ vom 26.10.2016 „Rasenmäher kostet 1500€“
Herr Krakau hat diesen Beitrag nicht ohne Grund mit dieser Überschrift versehen, denke ich.
Sieht man sich die Verteilung der Haushaltsgelder
2017 für Vereine mal genauer an, dann wird man beim Zugriff der
Ortsvorsteher auf die Verteilungsmasse sehr schnell Klientelpolitik
erkennen.
Beispiel Blumberg! Hier ist der Ortsvorsteher Dreger auch Vereinsvorsitzender.
Da bekommt der BSV Blumberg
locker mal 20.400€. 11.700€ als Grundförderung, 7500€ als
Betriebskostenzuschuss und 1200€ für die Herstellung eines
Telefonanschlusses. Von den geplanten Investitionen in Millionenhöhe für
die Sportplatzerweiterung des etwa 400 Mitglieder starken Vereins ganz
zu schweigen.
Wichtig scheint dem Ortsvorsteher auch die
Siedlergemeinschaft Elisenau e.V., denn die erhält ohne Zaudern einen
Zuschuss für die Anschaffung eines Rasenmähers!
Weniger nahe steht ihm offensichtlich der
Kulturverein von Canitz e.V.. Diesen aktiven, für seine qualifizierten
Veranstaltungen bekannten Verein, sind nicht einmal die für
Veranstaltungen beantragten 1200€ zugestanden worden.
Auch der Hundeverein wird wohl leer ausgehen. Die
beantragten 1300€ für diverse Instandhaltungen fanden bisher keine
Zustimmung durch ihn.
Die Arbeitsgruppe IGA 2017 des Kulturverein Canitz
hat mit ihrem vorgelegten Konzept um eine Unterstützung von 8000€
gebeten. Auch hier blieb die Unterstützung durch den Ortsvorsteher
bisher aus. Kultur scheint dem Ortsvorsteher wohl eher nicht seine
Sache!
Das nennt sich hier in Ahrensfelde
breite Bürgerbeteiligung! Einen Antrag der Unabhängigen auf mehr
direkte Bürgerbeteiligung bei der Aufstellung des Haushaltes ist
bekanntlich auf Betreiben des Bürgermeisters abgelehnt worden!
Mit freundlichen Grüßen
Bernhard Ziemer
Blumberg
Freitag, 18. November 2016
Schlusslicht bei der Mitbestimmung
In Brandenburg ist das wohl so! Und in Ahrensfelde?
Wohl nicht viel anders, wie die Ablehnung von direkter Demokratie in der laufenden Wahlperiode durch eine Mehrheit (darunter jeweils der Bürgermeister) in der Gemeindevertretung gezeigt hat.
Wie wir Unabhängigen als Minderheit um die Durchsetzung üblicher demokratischer Gepflogenheiten und unserer Rechte in der Gemeindevertretung gerungen haben und noch kämpfen müssen, haben wir im Blog und über Öffentlichkeitsarbeit mehrfach bekannt gemacht.
Nun haben sich der Bürgermeister und der Vorsitzende der Gemeindevertretung (beide CDU) wieder was Neues einfallen lassen.
In den Niederschriften zu den Gemeindevertretersitzungen und zu den Ausschüssen werden die dort in den Bürgerfragestunden mit Fragen, Meinungen, Kritik und Anregungen auftretenden Bürger nicht mehr namentlich genannt. Jahrelang war das anders!
Warum also diese Kehrtwende? Datenschutz?
Ein Bürger meinte neulich: Das geht gegen euch Unabhängige, denn ihr seid die, die öffentlich regelmäßig und mehrheitlich aktiv in den Fragestunden auftreten!
Was unterstellte neulich der Bürgermeister im Hauptausschuss den Unabhängigen Patrick Seiler in der Bürgerfragestunde nach seinen Anregungungen zur Schulpolitik: Ihm gehe es nur um öffentliche Profilierung!
Und die soll womöglich verhindert werden?
Wohl nicht viel anders, wie die Ablehnung von direkter Demokratie in der laufenden Wahlperiode durch eine Mehrheit (darunter jeweils der Bürgermeister) in der Gemeindevertretung gezeigt hat.
Wie wir Unabhängigen als Minderheit um die Durchsetzung üblicher demokratischer Gepflogenheiten und unserer Rechte in der Gemeindevertretung gerungen haben und noch kämpfen müssen, haben wir im Blog und über Öffentlichkeitsarbeit mehrfach bekannt gemacht.
Nun haben sich der Bürgermeister und der Vorsitzende der Gemeindevertretung (beide CDU) wieder was Neues einfallen lassen.
In den Niederschriften zu den Gemeindevertretersitzungen und zu den Ausschüssen werden die dort in den Bürgerfragestunden mit Fragen, Meinungen, Kritik und Anregungen auftretenden Bürger nicht mehr namentlich genannt. Jahrelang war das anders!
Warum also diese Kehrtwende? Datenschutz?
Ein Bürger meinte neulich: Das geht gegen euch Unabhängige, denn ihr seid die, die öffentlich regelmäßig und mehrheitlich aktiv in den Fragestunden auftreten!
Was unterstellte neulich der Bürgermeister im Hauptausschuss den Unabhängigen Patrick Seiler in der Bürgerfragestunde nach seinen Anregungungen zur Schulpolitik: Ihm gehe es nur um öffentliche Profilierung!
Und die soll womöglich verhindert werden?
Mittwoch, 16. November 2016
Zur neuen umstrittenen Gemeinde-Kita-Gebühren-Satzung
In Brandenburg wehren
sich immer mehr Eltern erfolgreich gegen die als überhöht
empfundenen Kita-Gebühren, titelt die MOZ vom 12.11.16 ihren
Beitrag.
Wie steht es darum in
unserer Gemeinde Ahrensfelde?
Ein Blick auf die
Niederschrift des Sozialausschusses vom September lohnt sich:
Sechs von 7
Ausschussmitgliedern waren anwesend; plus 4 sachkundige Einwohner. An
Zuhörern 80, Eltern, die ihren Groll über den Entwurf loswerden
wollten.
Die Eltern waren es,
die sich in der Debatte kritisch mit dem Entwurf der Verwaltung
auseinandersetzten. Antworten erhielten sie vor allem vom Juristen
Schwarz. Die Ausschussmitglieder und sachkundigen Einwohner
beteiligten sich so gut wie nicht an der Debatte, obwohl der Jurist
deutlich darauf verwies, dass letztlich der Ausschuss mit Blick auf
die Elternschaft und den Möglichkeiten des Gemeindehaushaltes über
die Sozialverträglichkeit/soziale Ausgewogenheit der Gebührensatzung
zu entscheiden hat.
Hier Bürgermeinungen
aus dem Ausschuss:
Die Satzung ist
politisch ein völlig falsches Signal. Sie ist eine desolate
familienpolitische Entscheidung. Die Höchstsätze sind hier höher
als in anderen Gemeinden. In Brandenburg soll ab 2018 schrittweise
die Beitragsfreiheit realisiert werden.
Es sind mehr als 50%
der Eltern, die mit Mehrkosten zur Kasse gebeten werden. Es muss über
eine andere Verteilung nachgedacht werden. Reiche sollen eine höhere
Last tragen, als der Mittelstand. Der zweite beitragsfreie Monat soll
beibehalten werden. Durch den Wegfall kommt es zur Verteuerung der
Gebühren in allen Bereichen. Das Bruttoeinkommen ist die falsche
Berechnungsgrundlage. Es soll beim Netto als die sozial ausgewogene
Berechnungsgrundlage bleiben. Ein Vergleich zeigt, dass Tagesmütter
nun günstiger werden.
U.a.!
Die Satzung ist
inzwischen in der Gemeindevertretung verabschiedet worden. Heute
steht sie im Amtsblatt.
Was die Eltern nun mit
ihren Anmerkungen/Forderungen bewirkt haben, kann nun jeder einsehen,
wenn er den Entwurf zum Vergleich in die Hand nimmt!!
Wir Ahrensfelder Unabhängige plädieren für ein Begrüßungsgeld für Neugeborene ab 2017 in unserer Gemeinde!
Wir Ahrensfelder Unabhängige plädieren für ein Begrüßungsgeld für Neugeborene ab 2017 in unserer Gemeinde!
Samstag, 12. November 2016
Bericht vom Hauptausschuss (7.11.20016)
Als Zuhörer anwesend
waren nur Mitglieder der Wählergruppe der Ahrensfelder Unabhängigen.
Der Vorsitzende
berichtete u.a. über die Aktivität der Unabhängigen in Sachen
B158n in Richtung Landesregierung (nachzulesen im Blog Mehrow21).
Ich machte auf das
gegenwärtige Problem Schülertransport aufmerksam. Der Schulbus hat
seit einer Woche Verspätungen bis zu 50 Minuten. Die Bürgermeister
hätte davon Kenntnis, verweist aber auf den Landkreis als
Zuständigen. Ursache sei die Straßenbautätigkeit.
Herr Seiler kritisiert,
dass zur Delegation in Sachen Schulentwicklung beim Landkreis kein
Vertreter der Unabhängigen gehörte. Mit den Vorschlägen der
Unabhängigen zur Schulentwicklung wäre Kompetenz für die
Diskussion mit dem Landkreis vorhanden gewesen. Der Bürgermeister
lehnte erneut die Zusammenarbeit mit den Unabhängigen ab; sprach den
Unabhängigen jegliche Schulkompetenz ab. Das konnte ich nicht im
Raum stehen lassen und ich habe begründet auf sein bekanntes
Versagen in Sachen Schulentwicklung hingewiesen ( nachzulesen im Blog
Mehrow21).
Herr Moreike verwies
darauf, dass es in Altlandsberg, bei weniger Einwohnern als
Ahrensfelde, zwei Seniorenresidenzen gibt. Er kritisierte das Fehlen
solcher Einrichtung in Ahrensfelde und wollte wissen, ob im Zuge der
städtebaulichen Entwicklung so eine Einrichtung vorgesehen ist. Der
Bürgermeister erwiderte, dass bislang dafür kaum Bedarf gesehen
wurde, man aber jetzt mit Investoren darüber im Gespräch sei. Der
GV ist davon wieder mal nichts bekannt!
Kritik an der neuen
Kita-Satzung durch Herrn Seiler, begegnete der Bürgermeister mit der
Zusage, nach angemessener Zeit, diese zu überprüfen. Herrn Seiler
warf er unsachlich vor, sich mit seiner Kritik profilieren zu wollen.
In einem Blogbeitrag
gehen wir Unabhängigen später nochmals auf die Gebührensatzung
intensiver ein!
Zum Tagesordnungspunkt
Entwicklung der Gemeinde im Wohnungsbau, insbesondere sozialer
Mietwohnungsbau, gab es sehr unterschiedliche Auffassungen. Ablehnend
äußerten sich die Vertreter der CDU (Gehrke, Behrendt) mit kaum
nachzuvollziehenden Argumenten, wie z.B., die gegenwärtige
Sozialstruktur der Gemeinde würde in eine Schieflage geraten; die
Gemeinde könnte sozialen Wohnungsbau auch mit Fördermitteln des
Landes und ohne eigene Wohnungsbaugesellschaft nicht stemmen. Man
könnte Einzellösungen von kleinen Wohneinheiten mit privaten
Investoren aushandeln! Es ständen ja 75 kommunale Wohneinheiten
auch zur Verfügung. Zum Zustand dieser wurde nichts gesagt!
Unter Vorbehalten
sprachen sich die Vertreter von Linken, FWG und SPD für sozialen
Wohnungsbau, ohne zu überzeugen! Zu einer Handlungsempfehlung für
die Verwaltung kam es nicht, so dass dass Thema im Zuge der
städtebaulichen Entwicklung wieder unberücksichtigt bleibt.
Zum Thema
Schulentwicklung gab es den Bericht der Delegation, die beim
Landkreis in Sachen weiterführende Schule vorgesprochen hat. Wie zu
erwarten brachte der Besuch keinen Erfolg! Ahrensfelde bekommt keine
weiterführende Schule! Die Verantwortung dafür trägt der
Bürgermeister mit seiner bisherigen konzeptionslosen und
inkompetenten Schulpolitik! Wir berichteten darüber im Blog! Das
Thema Grundschule wurde überhaupt nicht angesprochen, obwohl gerade
hier aus pädagogischer Sicht mittelfristig dringend Bedarf an einem
zweiten Schulstandort im Ortsteil Ahrensfelde besteht!
Nach dem neuen
Landesentwicklungsplan sind und bleiben die Ortsteile Ahrensfelde,
Eiche und Teile Lindenbergs Schwerpunkte der städtebaulichen
Entwicklung.
Die Fördermittel aus
der Mittelbereichsplanung für 2017 sind vom Land für die Projekte
Radweg Blumberg – Bernau und den IGA- Lenne-Park genehmigt.
Das Angebot für
weitere Projekte ist von der Verwaltung nicht aufgegriffen worden.
Man hat sich Panketal angeschlossen. Panketal hat einen Antrag auf
einen Radweg Ahrensfelde – Schwanebeck gestellt.
Meinen Einwand, dass
der Radweg Mehrow – Ahrensfelde seit den neunziger Jahren auf der
Agende aller Parteien steht, fand beim Bürgermeister und den
Ausschussmitgliedern (auch dem Ortsvorsteher Mehrow) kein Gehör. Wir
sollten uns in der Gemeinde nicht übernehmen und daran denken, dass
mit den Radwegen die Übernahme der Baulast verbunden ist, war die
Argumentation des Bürgermeisters.
Freitag, 11. November 2016
Aufruhr in Wandlitz
Bürger protestieren in Wandlitz mit einem offenen Brief gegen eine von einem Anlieger am Seeufer geplante Bebauung im Außenbereich - hier Landschaftsschutzgebiet!
Mein Kommentar dazu als Leserpost:
Mein Kommentar dazu als Leserpost:
Donnerstag, 10. November 2016
Gehrke, Schaaf und Wenzel und ihr "Fach- und Transparenzverständnis"
Weil ein direkter Anlieger Zweifel an der Aussage von Frau Wenzel in der bejahenden Stellungnahme zum Bauantrag (Nutzung des Areals für die Schweinehaltung) des Schweinehalters Rahlf hegt, dass die Schweinehaltung des Herrn Rahlf am Krummenseer Weg inmitten Mehrows, "aus fachlicher Sicht" im Außenbereich Mehrows erfolgt und nach der Begründung für die "fachliche Sicht der Frau Wenzel" fragt, bekommt er vom Bürgermeister obige "kompetente, bürgerfreundliche Antwort"!
Jeder Leser darf sich jetzt sein eigenes Urteil bilden!
Jeder Leser darf sich jetzt sein eigenes Urteil bilden!
Dienstag, 8. November 2016
Weitere Klatsche für Gehrke, Schaaf und Wenzel
Jetzt melden sich auch die anerkannten Naturschutzverbände und geißeln die Machenschaften der Ahrensfelder Bauverwaltung und des politisch verantwortlichen Bürgermeisters um das Baugebiet Lindenberg Süd!
Hier das Schreiben an das Planungsbüro/Verwaltung als Antwort auf die öffentliche Auslegung des Bebauungsplanes:
Hier das Schreiben an das Planungsbüro/Verwaltung als Antwort auf die öffentliche Auslegung des Bebauungsplanes:
Stellungnahme
der o.g. Naturschutzverbände zum
Bebauungsplan
„Lindenberg-Süd“ in Ahrensfelde/OT Lindenberg
"die
Verbände bedanken sich für die Beteiligung an o.g. Planvorhaben.
Die
Planung beinhaltet die Entwicklung einer 7,1ha grossen Fläche zur
Wohnbaufläche auf einer Konversationsfläche der ehemaligen
Schweinemastanlage.
Entgegen
der Auffassung der Gemeinde und des Planungsbüros gehen die
Naturschutzverbände nicht von einer Innenentwicklung sondern von
einer Inanspruchnahme eines Außenbereiches im Innenbereich aus.
Die
Bauleitplanung ist demnach nach §35 BauGB zu erstellen und die bau-
und anlagebedingten Eingriffe sind zu bilanzieren.
Die
Planung stimmt nicht vollständig mit den Aussagen des FNP überein,
der für Teilbereiche Grün- und Ackerland ausgewiesen hat.
Die
Entscheidung auf Kompensationsmassnahmen völlig zu verzichten, wird
von den Verbänden nicht mitgetragen (s. Pkt.
2.3/Flächenbilanzierung/Umweltbeitrag).
Im
Plangebiet befinden sich 2 geschützte Biotope (Teiche) deren Erhalt
und weitere Entwicklung gesondert gefordert wird.
In
den textlichen Festsetzungen sind Massnahmen zum Schutz/Pflege und
Entwicklung von Natur und Landschaft (M1 – M3) aufgeführt. Ob
diese Massnahmen genügen, um den Eingriff ausreichend auszugleichen,
kann nur in einer Eingriffs/Ausgleichsbilanz im Zuge der
Eingriffsregelung geprüft werden.
Ebenso
sollte für die 28 Baumfällungen der konkrete Ersatz benannt werden.
FAZIT:
Grundsätzliche
Bedenken gegenüber der baulichen Nachnutzung dieser Fläche bestehen
nicht. Allerdings wird davon ausgegangen, dass die Bauleitplanung
nach § 35 BauGB zu entwickeln ist und es einer qualifizierten
Eingriffs-/Ausgleichsplanung im Rahmen der Eingriffsregelung bedarf.
Die
Verbände bitten um weitere Beteiligung am laufenden Verfahren."
Es wird wahrlich Zeit, dass genannte Personen, recht bald das "Gemeindeboot" verlassen!
Es wird wahrlich Zeit, dass genannte Personen, recht bald das "Gemeindeboot" verlassen!
Freitag, 4. November 2016
Der neue Mehrower Spielplatz - ein Hingucker
Nachdem die alten Geräte "ihr Leben ausgehaucht hatten", musste neues Leben her. So hat es die Gemeindevertretung beschlossen.
Gratulation den Mehrowern, die bei der Auswahl - Farbgestaltung der Spielgeräte und Planung der Anlage mitgewirkt haben.
Auch wenn der Aufbau länger als geplant dauerte, das "Ding" ist gelungen und wird ein buntes Treiben auf dem Spielplatz ermöglichen.
Die Beschlagnahme des Spielplatzes durch Mehrower und auswärtiger Kinder hat ja schon stattgefunden!
Wollen wir hoffen, dass es bei den geplanten 120,000€ für den Spielplatz und die Einzäunung geblieben ist!
Unser aller Aufgabe sollte es nun sein, diesen schönen neuen Spielplatz vor Zerstörungen zu bewahren!
Eine Idee zum Spielplatzschild: Sicher bezahlbar aus dem 3100€ Ortsvorsteherfonds.

Dienstag, 1. November 2016
Rüffel für Gehrke, Schaaf und Wenzel
Der Landkreis maßregelt
die Verwaltung in Sachen Bauvorhaben Lindenberg Süd auf einer
ehemaligen Schweinemastanlage hinsichtlich des gewählten
beschleunigten Bebauungsplanverfahrens.
Die auch von uns
Unabhängigen heftig kritisierte und den Investor begünstigende
beschleunigte Aufstellung des Bebauungsplanes ohne Umweltverträglichkeitsprüfung
nach § 2 Abs.4 BauGB und Ersatzmaßnahmen, entspreche nicht den
gesetzlichen Voraussetzungen für die Aufstellung eines
Bebauungsplanes im beschleunigten Verfahren, so der Landkreis!
Der Landkreis fordert
zurecht, dieAufstellung des Bebauungsplanes im regulären Verfahren
nach §§ 2 ff. BauGB zu realisieren!
Hier die Antwort des Strukturentwicklungs- und Bauordnungsamtes des Landkreises auf unsere Anfrage zum Bauvorhaben Lindenberg Süd:
hiermit antworte ich auf Ihre Anfrage, zur Aufstellung eines Bebauungsplanes der Innenentwicklung gemäß § 13 BauGB durch die Gemeinde Ahrensfelde, welche Sie am 13.10.2016 an den Landkreis Barnim gerichtet hatten.
Im Rahmen der Aufstellung von Bebauungsplänen erfolgt stets eine Beteiligung solcher Träger öffentlicher Belange, deren Aufgabenbereiche möglicherweise durch die Bauleitplanung berührt werden könnten. Eine Trägerbeteiligung nach § 4 BauGB erfolgt auch im Rahmen der Aufstellung von Bebauungsplänen der Innenentwicklung nach § 13a BauGB, vgl. § 13a Abs. 2 i.V.m. § 13 Abs. 2 Nr. 2 BauGB.
Im Zuge des Aufstellungsverfahrens für den Bebauungsplan „Lindenberg Süd“ wurde der Landkreis Barnim im Rahmen der Trägerbeteiligung bereits zur Abgabe einer Stellungnahme aufgefordert.
In diesem Zusammenhang ist das Strukturentwicklungs- und Bauordnungsamt des Landkreises Barnim in seiner Stellungnahme vom 26.10.2016 zu dem Ergebnis gekommen, dass die gesetzlichen Voraussetzungen für die Aufstellung eines Bebauungsplanes im beschleunigten Verfahren nach § 13 BauGB nicht vorliegen. Demzufolge sollte die Fortsetzung des Aufstellungsverfahrens im regulären Verfahren nach §§ 2 ff. BauGB erfolgen. Dies hat zur Konsequenz, dass grundsätzlich auch eine Umweltprüfung nach § 2 Abs. 4 BauGB durchzuführen ist.
Des Weiteren wurde auch die dem Landkreis angehörende Untere Bodenschutzbehörde um die Abgabe einer Stellungnahme gebeten. Die Untere Bodenschutzbehörde äußerte hierbei den Hinweis, dass das Vorhabengebiet im Kataster über altlastverdächtige Flächen und Altlasten nach § 29 BbgAbfBodG geführt wird. Aus diesem Grunde besteht aufseiten der Gemeinde Ahrensfelde die Verpflichtung, umgehend und unaufgefordert das Bodenschutzamt zu informieren, für den Fall, dass sich umweltrelevante, organoleptische Auffälligkeiten hinsichtlich vorhandener Schadstoffe im Boden oder im Grundwasser zeigen sollten.
Des Weiteren haben Sie die Möglichkeit, im Rahmen der Öffentlichkeitsbeteiligung gemäß § 3 BauGB selbst eine Stellungnahme zum Bebauungsplan abzugeben. Der Zeitpunkt für die Durchführung dieser Öffentlichkeitsbeteiligung wird durch die Gemeinde zu gegebenem Zeitpunkt im Amtsblatt für die Gemeinde Ahrensfelde bekannt gegeben.
Wir bitten um Verständnis, dass der Landkreis aufgrund der in Art. 28 Abs. 2 S. 1 GG normierten Planungshoheit der Gemeinden zu Äußerungen zu den Bauleitplänen außerhalb der Trägerbeteiligung nach § 4 BauGB nicht berechtigt ist, es sei denn, die Gemeinde selbst ersucht darum.
Wir Ahrensfelder Unabhängige begrüßen die Reaktion des Landkreises auf den Gesetzesverstoß der Ahrensfelder Bauverwaltung in Sachen Aufstellung des Bebauungsplanes Lindenberg Süd!
Wir haben in den politischen Gremien der Gemeinde mehrmals das Vorgehen der Bauverwaltung kritisiert. Unsere Einwände gegen die Anwendung des beschleunigten Verfahrens fanden jedoch unter dem Einfluss des Bürgermeisters und der Bauverwaltung kein Gehör.
Zu groß war offensichtlich das Interesse von Bürgermeister und Bauverwaltung dem Lindenberger Investor entgegen zu kommen und großzügig gegen das Gemeinwohl auf die Umweltverträglichkeitsprüfung der im Katasteramt als altlastverdächtige und Altlasten geführte Fläche zu verzichten!
Zu groß war offensichtlich das Interesse von Bürgermeister und Bauverwaltung dem Lindenberger Investor in Sachen Ausgleichsmaßnahmen entgegen zu kommen. Und so wurde mit dem beschleunigten Verfahren großzügig gegen das Gemeinwohl auf Ersatzmaßnahmen in beträchtlicher Höhe verzichtet.
Hier ist jetzt die Untere Naturschutzbehörde des Landkreises gefragt. Kenntnis davon hat sie!
Transparenz in kommunalen Angelegenheiten war das Wahlversprechen der Unabhängigen.
Mit dem Aufzeigen der Machenschaften im konkreten Fall Lindenberg Süd unter politischer Verantwortung des Bürgermeisters halten wir uns daran.
Wir wiederholen: Es wird Zeit für personelle Veränderungen!
Demnächt setzen wir uns mit der Bildungspolitik (Kita, Schule) in der Gemeinde auseinander!
hiermit antworte ich auf Ihre Anfrage, zur Aufstellung eines Bebauungsplanes der Innenentwicklung gemäß § 13 BauGB durch die Gemeinde Ahrensfelde, welche Sie am 13.10.2016 an den Landkreis Barnim gerichtet hatten.
Im Rahmen der Aufstellung von Bebauungsplänen erfolgt stets eine Beteiligung solcher Träger öffentlicher Belange, deren Aufgabenbereiche möglicherweise durch die Bauleitplanung berührt werden könnten. Eine Trägerbeteiligung nach § 4 BauGB erfolgt auch im Rahmen der Aufstellung von Bebauungsplänen der Innenentwicklung nach § 13a BauGB, vgl. § 13a Abs. 2 i.V.m. § 13 Abs. 2 Nr. 2 BauGB.
Im Zuge des Aufstellungsverfahrens für den Bebauungsplan „Lindenberg Süd“ wurde der Landkreis Barnim im Rahmen der Trägerbeteiligung bereits zur Abgabe einer Stellungnahme aufgefordert.
In diesem Zusammenhang ist das Strukturentwicklungs- und Bauordnungsamt des Landkreises Barnim in seiner Stellungnahme vom 26.10.2016 zu dem Ergebnis gekommen, dass die gesetzlichen Voraussetzungen für die Aufstellung eines Bebauungsplanes im beschleunigten Verfahren nach § 13 BauGB nicht vorliegen. Demzufolge sollte die Fortsetzung des Aufstellungsverfahrens im regulären Verfahren nach §§ 2 ff. BauGB erfolgen. Dies hat zur Konsequenz, dass grundsätzlich auch eine Umweltprüfung nach § 2 Abs. 4 BauGB durchzuführen ist.
Des Weiteren wurde auch die dem Landkreis angehörende Untere Bodenschutzbehörde um die Abgabe einer Stellungnahme gebeten. Die Untere Bodenschutzbehörde äußerte hierbei den Hinweis, dass das Vorhabengebiet im Kataster über altlastverdächtige Flächen und Altlasten nach § 29 BbgAbfBodG geführt wird. Aus diesem Grunde besteht aufseiten der Gemeinde Ahrensfelde die Verpflichtung, umgehend und unaufgefordert das Bodenschutzamt zu informieren, für den Fall, dass sich umweltrelevante, organoleptische Auffälligkeiten hinsichtlich vorhandener Schadstoffe im Boden oder im Grundwasser zeigen sollten.
Des Weiteren haben Sie die Möglichkeit, im Rahmen der Öffentlichkeitsbeteiligung gemäß § 3 BauGB selbst eine Stellungnahme zum Bebauungsplan abzugeben. Der Zeitpunkt für die Durchführung dieser Öffentlichkeitsbeteiligung wird durch die Gemeinde zu gegebenem Zeitpunkt im Amtsblatt für die Gemeinde Ahrensfelde bekannt gegeben.
Wir bitten um Verständnis, dass der Landkreis aufgrund der in Art. 28 Abs. 2 S. 1 GG normierten Planungshoheit der Gemeinden zu Äußerungen zu den Bauleitplänen außerhalb der Trägerbeteiligung nach § 4 BauGB nicht berechtigt ist, es sei denn, die Gemeinde selbst ersucht darum.
Wir Ahrensfelder Unabhängige begrüßen die Reaktion des Landkreises auf den Gesetzesverstoß der Ahrensfelder Bauverwaltung in Sachen Aufstellung des Bebauungsplanes Lindenberg Süd!
Wir haben in den politischen Gremien der Gemeinde mehrmals das Vorgehen der Bauverwaltung kritisiert. Unsere Einwände gegen die Anwendung des beschleunigten Verfahrens fanden jedoch unter dem Einfluss des Bürgermeisters und der Bauverwaltung kein Gehör.
Zu groß war offensichtlich das Interesse von Bürgermeister und Bauverwaltung dem Lindenberger Investor entgegen zu kommen und großzügig gegen das Gemeinwohl auf die Umweltverträglichkeitsprüfung der im Katasteramt als altlastverdächtige und Altlasten geführte Fläche zu verzichten!
Zu groß war offensichtlich das Interesse von Bürgermeister und Bauverwaltung dem Lindenberger Investor in Sachen Ausgleichsmaßnahmen entgegen zu kommen. Und so wurde mit dem beschleunigten Verfahren großzügig gegen das Gemeinwohl auf Ersatzmaßnahmen in beträchtlicher Höhe verzichtet.
Hier ist jetzt die Untere Naturschutzbehörde des Landkreises gefragt. Kenntnis davon hat sie!
Transparenz in kommunalen Angelegenheiten war das Wahlversprechen der Unabhängigen.
Mit dem Aufzeigen der Machenschaften im konkreten Fall Lindenberg Süd unter politischer Verantwortung des Bürgermeisters halten wir uns daran.
Wir wiederholen: Es wird Zeit für personelle Veränderungen!
Demnächt setzen wir uns mit der Bildungspolitik (Kita, Schule) in der Gemeinde auseinander!
Montag, 31. Oktober 2016
Sonntag, 30. Oktober 2016
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Das kann sich sehen lassen!
Wir sorgen für Transparenz in kommunalen Angelegenheiten. Wir sorgen für Hintergrundwissen. Wir berichten über Machenschaften in Verwaltung und kommunaler Politik.
Wir tagen monatlich beim " Inder". Demnächst wieder am 8.11., 18.30 Uhr. Interessierte sind herzlich willkommen! Ahrensfelder, stärkt unsere Reihen!
Nicht Ruhe, nicht Unterwürfigkeit gegenüber der Obrigkeit ist die erste Bürgerpflicht,
sondern Kritik und ständige demokratische Wachsamkeit.
(Otto Brenner, 1968).
Wir sorgen für Transparenz in kommunalen Angelegenheiten. Wir sorgen für Hintergrundwissen. Wir berichten über Machenschaften in Verwaltung und kommunaler Politik.
Wir tagen monatlich beim " Inder". Demnächst wieder am 8.11., 18.30 Uhr. Interessierte sind herzlich willkommen! Ahrensfelder, stärkt unsere Reihen!
Nicht Ruhe, nicht Unterwürfigkeit gegenüber der Obrigkeit ist die erste Bürgerpflicht,
sondern Kritik und ständige demokratische Wachsamkeit.
(Otto Brenner, 1968).
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