Mittwoch, 10. Oktober 2012

Zur gestrigen Bauausschusssitzung (09.10.12) – Wieder ein Flopp der Bauverwaltung



Wie immer ist die Bürgerfragestunde Bestandteil der Sitzung. Bekanntlich war für Mehrow für 2012 eine einzige Investitionsmaßnahme in Höhe von 8000€ (0,13% der Gesamtinvestitionen der Gemeinde) vorgesehen. Der Vorplatz vor dem ehemaligen Schulgebäude in der Kurve Ortseingang aus Richtung Ahrensfelde sollte umgestaltet werden.
 Noch im September hat die Bauverwaltung angekündigt, das Vorhaben im September/Oktober umzusetzen. Da bisher noch nichts geschehen ist, habe ich in der Sitzung zum Realisierungsstand nachgefragt. 
Und hier die verblüffende Antwort!
Am Donnerstag fand eine Ortsbegehung statt. Teilnehmer waren die Bauverwaltung, die Ortsvorsteherin und das Landesamt für Straßenwesen. Bekanntlich handelt es sich bei der angrenzende Dorfstraße um eine Landesstraße. Und es kam was zunehmend häufiger Realität in der Bauverwaltung unter Verantwortlichkeit von Frau Schaaf ist!  Wegen mangelnder Vorbereitung und Fehleinschätzung der notwendigen Maßnahmen durch die Bauverwaltung Ahrensfelde und fehlender Abstimmung im Vorfeld musste das Vorhaben abgeblasen werden. 
Aus, futsch die einzige Investitionsmaßnahme, die man Mehrow zugebilligt hatte. Verschoben auf unbestimmte Zeit!

Es folgt in Kürze mein Kommentar zur „Organisation“ und inhaltlichen „Diskussion“ des Tagesordnungspunktes: Abwägung Vorentwurf Flächennutzungsplan.

Montag, 8. Oktober 2012

Seit September liegen den Gemeindevertretern die Ergebnisse der öffentlichen Auslegung des Vorentwurfs-FNP vor



Die Sitzungsvorlage für die Gemeindevertreter ist dreigeteilt. Es werden dargestellt die Beurteilungen der oberen Behörden und sonstiger Träger öffentlicher Belange, die der Bürger und angefügt sind Anmerkungen/Ergänzungen der Verwaltung.

Mein Eindruck zunächst zu den Stellungnahmen der oberen Behörden und sonstiger Träger öffentlicher Belange.

Hier das Strukturentwicklungsamt des Landkreises Barnim.
In der Kritik stehen besonders der Landschaftsplan, der Umweltbericht und deren inhaltliche Widerspiegelung im FNP.
Dazu einige Aussagen:
 In den Ortsteilen (auch in Mehrow) sind die Einzel-und Bodendenkmale nicht vollständig erfasst bzw. sind in Lindenberg welche ausgewiesen, die es nicht gibt (Denkmalschutzbehörde)!

Die Untere Naturschutzbehörde moniert, dass es wegen der „schlechten“ Datenlage hinsichtlich artenschutzrechtlicher Belange grundsätzlich auf vielen Flächen zu Konflikten mit dem Artenschutz kommen kann. Gleichzeitig wird darauf hingewiesen, dass frühere Landschaftspläne  zu den Ortsteilen in der Datenerhebung und in den Festsetzungen deutlich gründlicher waren. Sie wiesen mehr Maßnahmeflächen für den Naturschutz aus.
Die im Landschaftsplan vorgenommene Bewertung der Biotoptypen kommt zu naturschutzfachlichen nicht nachvollziehbaren Ergebnissen in den Tabellen ab S.117 (genau das hat Mehrow 21 für die Fläche an der Lake nachgewiesen und kritisiert)!! Es fehlen Biotopverbindungen und Wanderkorridore/Querungsmöglichkeiten.

Nun zur als Baufläche M3 ausgewiesenen Fläche An der Lake in Mehrow. Die Vorortbesichtigung der Behörde hat diese Fläche als Ruderalfläche bewertet, welche grundsätzlich einen Lebensraum für zahlreiche besonders geschützte Arten bietet. Vor diesem Hintergrund fordert die Behörde die Gemeinde auf, die Ausweisung der Fläche als Bauland neu zu bewerten! Die tabellarische Bewertung dieser Fläche im Umweltbericht (Tabelle 34) bezeichnet die Naturschutzbehörde als nicht nachvollziehbar (wie Mehrow 21 in Blogbeiträgen auch).

Weiter zu Mehrow wird empfohlen, die Rahlfsche Bodenaufbereitung nur im Bestandsschutz zu belassen und eine Ortsrandeingrünung vorzunehmen (Mehrow 21 hat mehrfach diesen Bedarf schon eingefordert!). Außerdem sollte der Bebauungsplan Trappenfelde aufgehoben werden ( Mehrow 21 merkt an, sonst könnte/wird diesem das gleiche Schicksal wie Eiche Süd A, Schillerstraße, Ahrensfelder Dreieck, nämlich die „Unwirsamkeitserklärung“  seitens der Bauaufsichtsbehörde widerfahren).
Zur Bodenaufbereitungsanlage Rahlf führt das Landesamt für Umwelt an, das hier Beschwerden über Geruchs- und sonstige Belästigungen anliegen. Das Landesamt macht klar, dass hier im konkreten Fall nach Gesetz z.B. eine Wohnnutzung  unter 500m Abstand nicht zumutbar ist!
Die Realität in Mehrow sieht anders aus! Die Verantwortlichen dafür sitzen in der Bauverwaltung!

Interessant ist noch die Aufforderung an den Landschaftsplan, im Textteil zu übernehmen, dass nach WHG Gewässerrandstreifen stehender und fließender Gewässer im Außenbereich auf 5m, im bebauten Innenbereich auf 3m von Bebauung und Versiegelung frei zu halten sind! 

Zu guter Letzt noch das Landesbüro der anerkannten Naturschutzverbände GbR. Es wird allgemein kritisiert, dass die Summe der Flächen der “belastenden“ Planungen größer ist als die Summe der Flächen der „entlastenden Planungen“ (Beachtung der Bevölkerungsentwicklung). Freiräume sollten vor Zersiedlung (insbesondere in den Außenbereichen) bewahrt werden, die vorhandene Siedlungskante erhalten bleiben.
Vehement abgelehnt wird die geplante Wohnbaufläche M3 in Mehrow. Die Begründung ist ähnlich der der Unteren Naturschutzbehörde des Landkreises.

Nun, was schlägt die Bauverwaltung in der sogenannten „Abwägung“ den Gemeindevertretern vor, wie mit den Stellungnahmen umzugehen ist? Im Zusammenhang mit zum Teil längeren Ausführungen, die nicht nachzuvollziehen sind, wird den Gemeindevertretern empfohlen, den Einwendungen zum großen Teil nicht zu folgen, sie zurück zu weisen bzw. abzulehnen. Und wenn es prekär wird, beruft man sich notfalls auf die kommunale Planungshoheit.

Wie eine solche ablehnende Argumentation der Bauverwaltung aussieht, sei am Beispiel der Mehrower Baufläche M3 gezeigt.
Da wird endlich anerkannt, dass es sich um eine Fläche rudealen Charakters handelt, also eine Fläche, die des besonderen Artenschutzes bedarf, jedoch gleichzeitig wird gemutmaßt, dass sich der Artenschutz mit zunehmendem Bewuchs und ohne Pflege von selbst erledigt! Da wird mit einer vorhandenen und in den 90ziger Jahren geplanten Bebauung kokettiert, die hätte niemals vom Bauamt genehmigt werden dürfen. Da wird der bisher immer als unverbindlicher demnach nicht zu beachtender Dorferneuerungsplan herangezogen, um die Fläche als Ödland zu bezeichnen und gleichzeitig verschwiegen, dass die Planerin des Dorferneuerungsplanes vorgeschlagen hat, genau diese Fläche in die zukünftige Gestaltung des historischen Gutsparks einzubeziehen. Und last not least wird das Totschlagargument der Wirtschaftlichkeit bemüht. Es wäre kein Geld da und wer einen Park besuchen möchte, der solle doch in den Lenne-Park nach Blumberg pilgern.

Nun da die Fläche M3 wohl inzwischen zum heißen Eisen geworden ist, wird in Sachen Verantwortlichkeit für die  Ausweisung der Fläche in eine Baufläche der „Schwarze Peter“ einander zugeschoben. Und das hört sich wie folgt an:
 Durch den Stadtplaner (!) wurden Bauausschuss und Gemeindevertretung bereits im Vorfeld (!) der frühzeitigen Beteiligungsverfahren darauf aufmerksam gemacht, dass die optionale Ergänzungsfläche M3 für die Gesamtentwicklung der Gemeinde unbedeutend und für die Abdeckung eines zwingenden Bedarfs nicht erforderlich ist. (!)

Aber jetzt kommt es dick und der „Schwarze Peter“ ist gefunden! Die Gemeindevertretung!

Weiter heißt es fasst wörtlich. Die Gemeindevertretung sieht jedoch im Sinne  einer gleichen Chancenverteilung die Notwendigkeit, auch in Mehrow Wohnbauflächen (meine Anmerkung: weit über den Bedarf) im Rahmen der durch die Landesplanung definierten zusätzlichen Entwicklungsoption auszuweisen. (!)

Also nicht die Ortsvorsteherin und die Bauverwaltung (der Bürgermeister ist nach Aussage in dieser Sache sowieso für grün, hat aber für den Entwurf gestimmt) sind die Initiatoren, sondern der Bauausschuss und die Gemeindevertretung! Und bei der Suche nach einer geeigneten Fläche stoßen mit Hilfe der Planerin und der Bauverwaltung der Bauausschuss und die Gemeindevertretung genau auf die Fläche im Außenbereich, für die der Eigentümer einen Bauantrag gestellt hat und für die die Bauverwaltung (Frau Wenzel) nach Beschluss der Gemeindevertretung zur Erstellung des FNP und noch vor Beginn der eigentlichen Planung zum FNP verbindliches Planungsrecht im Bauausschuss und in der Gemeindevertretung durchpeitschen wollte.

Soviel zur Gefälligkeitsplanung und Glaubwürdigkeit der Bauverwaltung in dieser Sache! Es wäre wünschenswert, die Gemeindevertreter wachen endlich auf!

Zu den Ergebnissen der Bürgerbeteiligung später.

Sonntag, 7. Oktober 2012

Wie lange wollen die Gemeindevertreter sich solche Arbeit der Bauverwaltung (verantwortlich Frau Schaaf) noch ansehen?



Nachdem der Vorhaben- und Erschließungsplan Eiche Süd A von der Unteren Bauaufsichtsbehörde des Landkreises Barnim schon für Unwirksam deklariert wurde, wurden nun schon wieder ein Vorhaben- und Erschließungsplan sowie ein Bebauungsplan von dieser Behörde für null und nichtig erklärt!

Nun sollen die Gemeindevertreter ihren Kopf wiederholt dafür herhalten.

Beschluss - Bekanntmachung der Unwirksamkeit des Vorhaben- und Erschließungsplanes „Schillerstraße“
Aufgrund eines Anschreibens der Unteren Bauaufsichtsbehörde vom 14.03.2012 bezüglich möglicher Ausfertigungsfehler bei Bebauungsplänen wurde der Vorhaben- und Erschließungsplan „Schillerstraße“ geprüft. Bei der Prüfung wurde festgestellt, dass der Vorhaben- und Erschließungsplan „Schillerstraße“ mit einem Ausfertigungsfehler behaftet ist. Um die nötige Normklarheit wieder herzustellen ist der von dem nicht rechtskräftigen Vorhaben- und Erschließungsplan ausgehende Rechtsschein durch öffentliche Bekanntmachung der Unwirksamkeit auszuräumen. Die Grundstücke des Plangebietes sind überwiegend bebaut, sodass kein Planungserfordernis vorliegt. Die Bebaubarkeit der Grundstücke richtet sich nach § 34 BauGB.

Beschluss - Bekanntmachung der Unwirksamkeit des Bebauungsplanes „Ahrensfelder Dreieck“ 
Aufgrund eines Anschreibens der Unteren Bauaufsichtsbehörde vom 14.03.2012 bezüglich möglicher Ausfertigungsfehler bei Bebauungsplänen wurde der Bebauungsplan „Ahrensfelder Dreieck“ geprüft. Bei der Prüfung wurde festgestellt, dass die Bebauungspläne „Ahrensfelder Dreieck“ und Ahrensfelder Dreieck, 1.Änderung“ mit einem Ausfertigungsfehler behaftet sind. Um die nötige Normklarheit wieder herzustellen ist der von dem nicht rechtskräftigen Bebauungsplan ausgehende Rechtsschein durch öffentliche Bekanntmachung der Unwirksamkeit auszuräumen. Die Grundstücke der Plangebiete sind überwiegend bebaut, sodass kein Planungserfordernis vorliegt. Die Bebaubarkeit der Grundstücke richtet sich nach § 34 BauGB.

Langsam funktioniert es mit den Anträgen in der Gemeindevertretung



Nachdem ich hier schon mehrmals darauf hingewiesen habe, dass von den Gemeindevertretern selbst kaum der Gestaltungswille durch an die Gemeindevertretung eingereichte schriftliche Anträge erkennbar ist, hat sich erfreulicherweise was getan.

Zunächst waren es die Unabhängigen aus Blumberg, die einen Antrag zum Radwegebau eingebracht haben, der schließlich zum Beschluss wurde.

Neuerdings hat die  FWG mit einem Antrag zur Schulentwicklungsplanung (Planung eines Oberschulstandortes in der Gemeinde) nachgezogen. Auch dieser wurde zum Beschluss.

Jetzt steht erneut ein Antrag der FWG auf der Tagesordnung. Hier wird die umgehende Aufnahme von Gesprächen mit dem Landesbetrieb für Straßenwesen zum Bau fehlender Radwege auch unter den Bedingungen einer gemeindlichen Kostenbeteiligung gefordert.
Radwege: Mehrow – Ahrensfelde, Eiche Ahrensfelde, Blumberg-Elisenau!

Ich denke mal, dass Mehrow 21 hier mit den Blog-Beiträgen zur Historie Radweg Mehrow-Ahrensfeld und zum Schriftwechsel mit dem Landesbetrieb für Straßenwesen, diese zu begrüßende Aktivität angeregt hat.
Da die Antwort des Landesbetriebes bekannt ist (siehe Blog) wäre nachfolgend zum zu fassenden Beschluss ein Schreiben an den zuständigen Minister sicher angebracht.

Die Anträge zeigen, dass zunehmend gemeinsame Positionen möglicher Fraktionen zum Tragen kommen.  Leider nur die, der Genannten.

Demnächst zum Ergebnis der öffentlichen Auslegung des FNP-Vorentwurfs:
In der Affäre „Ausweisung der Fläche An der Lake als Baufläche“ im Vorentwurf – FNP tut sich was! Seitens der Verwaltung wird der „Schwarze Peter“ jetzt den Gemeindevertretern  zugeschoben!

Samstag, 6. Oktober 2012

Zu Besuch in Fredersdorf



Am Feiertag habe ich den Heimatverein  Fredersdorf  besucht. Hoch interessant, wie dieser gewiss nicht große Verein sich um den Erhalt und Wiederaufbau historisch wertvoller Immobilien bemüht. Und nicht ohne Erfolg! Ideenreich und mit Unterstützung der Gemeinde wird dort im alten Dorfkern ein alter sehr stark verkommener Vierseitenhof (Gutshof) saniert. Zwar steckt die Sache noch in den Kinderschuhen, doch der Enthusiasmus, mit dem dort zu Werke gegangen wird, überzeugt und sichert Zulauf.

Ja, wie wird nun in unserer Gemeinde mit historischem Bauwerk umgegangen? Da fallen mir zwei Objekte von Bedeutung ein. Hier die Antwort:

Die Dorfstraße 20 in Mehrow. Als Gemeindeeigentum sollte diese, großspurig vom Bürgermeister verkündet, saniert und als lebenswerter Wohnraum weiter genutzt werden. Die übliche Sprechblase. Nichts ist passiert, auch im Zusammenhang nicht mit den Planungen um den Dorfteich. Kurzer Hand ist die Immobilie für über 60.000€ verkauft worden, verkommt weiter und wartet auf ihren Abriss.

Zweites Beispiel, der recht gut erhaltene letzte Vierseitenhof in Ahrensfelde zwischen den Investruinen Fahrradcenter und  REWE-Komplex und der Lindenberger Straße. Bis auf wenige Ausnahmen sind die Gemeindevertreter der Verwaltung gefolgt, einem Bauantrag des REWE- Konzerns statt zu geben. Was im nächsten Jahr folgen wird, ist der kompromisslose Abriss und die Gemeinde hat eine weitere Verkaufseinrichtung, deren zukünftige Existenz bei der Entwicklung der Einwohnerzahlen (!) und des Umfeldes infrage steht. Warum hat REWE den alten Standort eigentlich dicht gemacht? Was sagt die Denkmalschutzbehörde dazu? Ist die überhaupt beteiligt worden?